Freundin lebendig verbrannt: Knapp Zehn Jahre Haft
Ein 21-Jähriger Mann, der seine Freundin in Deggendorf zuerst mit einem Messer verletzt und dann bei lebendigem Leib vebrannt hat, ist nun zu zehn Jahren Haft verurteilt worden.
Die Jugendkammer des Landgerichtes Deggendorf verurteilte den zur Tatzeit erst 20 Jahre alten Mann nach Jugenstraftrecht zu neun Jahren und neun Monaten Haft und blieb nur knapp unter der Höchsstrafe von zehn Jahren. Damit folgten die Richter weitgehend dem Antrag des Verteidigers des 21-Jährigen, der auf eine neunjährige Jugendhaftstrafe plädiert hatte.
Der Mann hatte seine 18-jährige Freundin mit einem Messer an Brust und Hals schwer verletzt, übergoss die junge Frau dann mit Benzin und verbrannte sie bei lebendigem Leib. Das Opfer verbrannte dabei bis zu Unkenntlichkeit. Es sei eine "unglaublich kaltblütige" Tat, sagte der Vorsitzende Richter Heinrich Brusch. Der Automechaniker habe absolut gefühllos und brutal gehandelt.
Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Bestrafung nach Erwachsenenstrafrecht und somit eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes beantragt. Der Staatsanwaltschaft sowie die Nebenkläger kündigten an, bei dem Urteil in Revision zu gehen.
Trennungspläne als Auslöser für die Tat
Der Auslöser für die Tat seien die Trennungspläne der Frau gewesen. Das Paar war rund zweieinhalb Jahre zusammen. "Er konnte sich mit der Trennung nicht abfinden und wollte seine Freundin bestrafen", sagte Brusch. Dem Angeklagten fehle es an sozialer Kompetenz. Er wisse nicht, wie er Konflikte lösen könne. Deswegen habe die Kammer auch das Jugendstrafrecht angewandt.
Unklar ist weiterhin, ob die schwer verletzte Frau die Brandattacke des Mannes noch mitbekommen hat, oder ob sie bereits das Bewusstsein verloren hatte.
Im Wohnhaus des Opfers gab es durch den Brandanschlag noch mehr Geschädigte. Das Appartment der 18-Jährigen brannte völlig aus, vier Menschen aus der Nachbarschaft erlitten Rauchvergiftungen. dpa-lby/AZ
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