Gericht entscheidet: Zugspitzbahn für Tourengeher weiterhin geöffnet
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof entscheidet: Die Zugspitze bleibt für Tourengeher geöffnet. Eine Ausnahme besteht jedoch.
Am heutigen Montag verkündete der Bayerische Verfassungsgerichtshof das Urteil: Die Pisten der Zugspitze bleiben weiterhin auch für Tourengeher geöffnet. Die Schließung einiger Pisten im Skigebiet "Garmisch-Classic" aufgrund von Sicherheitsbedenken führten zu Unmut unter vielen Skitourengehern. Doch der Pistenbetreiber sah sich zur Schließung gezwungen. Die Gefahr durch abfahrende Skifahrer sei zu gefährlich, so hieß es. Damit gab sich ein Skitourengeher jedoch nicht zufrieden und zog vor Gericht.
Zugspitzbahn nur bei Ausnahme gesperrt
Heute gab der Bayerische Verfassungsgerichtshof dem Tourengeher Recht: Die Verfassungsrichter sahen die Grundrechte der Zugspitzbahn durch die Aufhebung der Sperrung nicht verletzt. Allerdings, so wurde entschieden, ist es dem Pistenbetreiber erlaubt, die Abfahrten während der Präparierung aus Sicherheitsgründen zu sperren.
Während des Normalbetriebs sollen die Pisten jedoch weiterhin geöffnet bleiben, befanden die Verfassungsrichter. Die Grundrechte der Zugspitzbahn sehen sie durch die Aufhebung der Sperrung nicht als verletzt. Unter diesen Umständen wiege das Recht auf freies Betreten der Natur schwerer als die Eigentumsrechte der Zugspitzbahn, so der Verfassungsgerichtshof in München. dpa, lby
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