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Neuschwanstein
07.07.2016

Mitarbeiter aus Märchenschloss gemobbt?

Um das Schloss Neuschwanstein hat es in jüngster Vergangenheit immer wieder Ärger gegeben.
Foto: Ralf Lienert

Ein leitender Angestellter auf Schloss Neuschwanstein wehrt sich vor Gericht gegen Abmahnungen. Er fühlt sich schikaniert.

Das Schloss Neuschwanstein kommt nicht aus den Schlagzeilen: Nach früheren personellen Querelen und Strafprozessen wegen schwarzer Kassen beschäftigen die Verhältnisse im Schwangauer Märchenschloss jetzt wieder die Justiz. Vor dem Kaufbeurer Arbeitsgericht ging es gestern unter anderem um zwei Abmahnungen, die ein 43 Jahre alter leitender Schloss-Angestellter erhalten hatte. Dagegen klagt er. Schließlich einigten sich beide Parteien auf einen Vergleich.

Unter anderem ging es darum, dass sich der für die Schulung und Einteilung der Schlossführer zuständige Mann angeblich ohne Absprache von seinem Arbeitsplatz entfernt hatte. In Wahrheit – das wurde in dem fast zweistündigen Verfahren deutlich – geht es aber um weit gravierendere Fragen als die, wie und ob die Arbeitszeit erfasst wird. Die Situation sei „verfahren“, erkannte auch der Anwalt der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung „und das belastet das Arbeitsklima im Schloss“.

Mitarbeiter bis aufs Blut schikaniert

Im Zuschauerraum sitzt ein Schloss-Mitarbeiter. Davon gibt es gut 20, hinzu kommt eine nochmals ähnlich große Zahl an Führern, die jährlich über eine Million Besucher durch König Ludwigs Märchenschloss begleiten. Der leitende Angestellte, der jetzt gegen die Abmahnungen klagt, sei „bis aufs Blut schikaniert worden“, erzählt der Zuhörer am Rande der Verhandlung. Er spricht von „Günstlingen“ der neuen Verwaltungsleitung und von denjenigen, die immer wieder gemobbt würden. „Wir werden viel über Schikanen reden müssen“, sagt auch Johannes Kaiser aus Siegen, der als Fachanwalt für Arbeitsrecht den Kläger vertritt. In dem Rechtsstreit geht es auch darum, wie die Rolle des leitenden Angestellten definiert ist und welche Befugnisse er in der Hierarchie der Verwaltung hat. Der Vorwurf, dem Mann sei der Zugang zu E-Mails verwehrt worden und man habe dem Historiker an Wochenenden den Zugang zum Archiv verweigert, weist die Schlösserverwaltung zurück.

Eine Mediation könnte helfen

Der Arbeitsrichter mahnt eine konstruktive Lösung an. Schließlich gehe es in einer solchen Güteverhandlung darum, tragfähige Kompromisse zu finden. Im vorliegenden Fall könne zudem eine professionelle Mediation zwischen den streitenden Parteien sinnvoll sein – beispielsweise unter Einbeziehung von weiteren Mitarbeitern und des Personalrats. Angesprochen wird auch die Möglichkeit einer Abfindung oder einer Versetzung des Mannes nach Garmisch. Doch das lehnt der Schlossangestellte ab, der bis vor zwei Jahren bei der Preussischen Schlösserverwaltung war.

Schließlich einigen sich beide Parteien auf einen Vergleich, dem aber die Schlösserverwaltung des Freistaats noch zustimmen muss. Demnach ist eine Abmahnung vom Tisch, die andere wird bis zum Jahresende aus der Personalakte gelöscht. Zudem ist im Vergleich geregelt, wann sich der 43-Jährige bei vorzeitigem Verlassen des Arbeitsplatzes bei seiner Chefin abzumelden hat. Das komme im Übrigen ohnehin nicht oft vor, sagt der Kläger. Er habe stets einen ganzen Berg Arbeit auf dem Schreibtisch.

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