Mutter und Tochter niedergestochen: 24-Jähriger muss 15 Jahre in Haft
Schulden, Probleme mit der Freundin - aus Frust hat ein Mann im Sommer wahllos eine ihm nicht bekannte junge Frau und deren Mutter niedergestochen. Nun wurde er verurteilt.
Ein 24-Jähriger ist wegen versuchten Doppelmordes an einer jungen Frau und deren Mutter zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Traunstein sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass der Mann die ihm nicht bekannten Opfer im vergangenen Sommer in seinem bayerischen Heimatort Neumarkt-Sankt Veit wahllos niederstach. Außerdem erkannte das Schwurgericht auf versuchten schweren Raub.
Als Motiv für die Bluttat gilt Frust darüber, dass die Freundin des jungen Mannes mit ihm Schluss machen wollte und er Schulden in Höhe von 4000 Euro hatte. Das Gericht ist überzeugt, dass der Täter sich bei dem Überfall Geld oder Wertgegenstände verschaffen wollte. Zu seinen Gunsten wertete es, dass er seine in Ungarn lebende Mutter finanziell unterstützte.
Der Mann war an einem Nachmittag im Juni nach Auffassung des Gerichts in Tötungsabsicht mit dem Fahrrad im Ort umhergefahren. Im Garten eines Wohnhauses habe er sein erstes Zufallsopfer gesehen. Er habe der wehrlosen 20-Jährigen Schnittwunden an Hals, Schläfe und Brust zugefügt. Als deren Mutter zu Hilfe kam, habe er auch die 51-Jährige niedergestochen. Beide Frauen erlitten bleibende Schäden.
Der Mann hat den Tod seiner Opfer bewusst in Kauf genommen
Das Gericht unterstellte dem Täter einen direkten Tötungsvorsatz. "Der Angeklagte hat bewusst den Tod seiner Opfer in Kauf genommen." Es lägen die Mordmerkmale der Heimtücke und der Habgier vor. Es sei unerklärlich, wie ein gesunder junger Mann am helllichten Tag durch die Gegend fährt, den Garten eines Hauses betritt und zwei Frauen ohne Hemmungen und Skrupel fast umbringt.
Die Staatsanwaltschaft hatte vor einer Woche lebenslange Haft beantragt. Der Verteidiger hatte im Fall der niedergestochenen Tochter auf versuchten Mord und im Fall der Mutter auf versuchten Totschlag plädiert. Er hielt eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren für angemessen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. dpa
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