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München
25.02.2015

NSU-Prozess: Zeuge half Trio bei Fluchtplänen ins Ausland

Die Angeklagte Beate Zschäpe mit ihren Anwälten Anja Sturm und Wolfgang Heer.
Foto: Andreas Gebert/Archiv (dpa)

Zwei Zeugen aus der Unterstützerszene des NSU haben am Mittwoch streckenweise zwar nur widerwillig ausgesagt, boten aber dennoch aufschlussreiche Einblicke.

Ein Zeuge aus der sächsischen Neonazi-Szene der 1990er Jahre hat am Mittwoch im NSU-Prozess eingeräumt, Fluchtpläne des "Nationalsozialistischen Untergrunds" ins Ausland unterstützt zu haben. Kurz nach dem Abtauchen von Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt habe er einem der beiden Männer seinen Personalausweis überlassen. Hauptangeklagte im Münchner NSU-Prozess ist Beate Zschäpe, der die Bundesanwaltschaft die Beteiligung an zehn überwiegend rassistisch motivierten Morden und zwei Sprengstoffanschlägen vorwirft.

NSU-Prozess: Die Zeugen antworteten nur widerwillig

Das NSU-Trio war Anfang 1998 in Jena untergetaucht und hatte zunächst bei Gesinnungsgenossen in Chemnitz Unterschlupf gefunden. Der Zeuge sagte, er sei damals von einem der Anführer der Chemnitzer "Blood & Honour"-Organisation angerufen und gebeten worden, die drei zu verstecken. Weil seine eigene Wohnung zu klein gewesen sei, habe er sie gemeinsam mit seinem Bruder zu einer Freundin gebracht. Dort habe das Trio einige Monate gelebt. Bei früheren Verhandlungstagen war herausgekommen, dass die Szene versuchte, eine Ausreise der drei nach Südafrika zu organisieren.

Mit dem Personalausweis sei dann ein Reisepass beantragt worden. Der Zeuge sagte, er habe dann aber mitbekommen, dass das Trio doch nicht aus Deutschland verschwinden wollte und die Herausgabe des Passes verlangt. Den habe er auch bekommen. Er sei auf seinen Namen ausgestellt gewesen, darin allerdings das Passbild eines der "Uwes". Den Pass habe er sofort vernichtet. 

Ein zweiter Zeuge räumte ein, er habe einem anderen Führungsmann von "Blood & Honour" ein bis zwei Kilogramm des Sprengstoffs TNT überlassen. Der habe ihn angerufen und gefragt, ob er Sprengstoff habe. "Wie es der Zufall will", habe ein Bekannter einige Zeit vorher das TNT bei ihm deponiert und er habe aushelfen können. 

Beide Zeugen antworteten streckenweise nur widerwillig und gaben im wesentlichen Informationen preis, die sich schon in den Akten finden. Über den Verwendungszweck des TNT sagte der Zeuge, sein Abnehmer habe damit nur "experimentieren" wollen. Namen und organisatorische Strukturen gaben beide meist erst nach mehrfachen Nachfragen und Vorhalten preis oder machten Erinnerungslücken geltend. dpa/lby

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