Pfleger missbraucht behinderte Patientin
Weil er eine geistig behinderte Patientin sexuell missbraucht haben soll, ist ein Pfleger am Amtsgericht Sonthofen zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.
Das Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass der 37-Jährige im Herbst 2013 in einem Oberallgäuer Pflegeheim sexuelle Handlungen an einer Patientin vorgenommen hatte.
Zudem muss der Angeklagte eine Geldbuße von 1000 Euro bezahlen. Die Strafe hätte deutlich höher ausfallen können, denn angeklagt war der Oberallgäuer wegen fünf weiterer Fälle von sexuellem Missbrauch. Doch diese konnten nicht bewiesen werden. Denn das 54-Jährige Opfer ist wegen eines frühkindlichen Gehirnschadens auf dem geistigen Niveau eines zehn- bis 14-jährigen Kindes stehen geblieben.
Im Zeugenstand in Widersprüche verstrickt
So verstrickte sich die Frau im Zeugenstand in Widersprüche und brach immer wieder in Tränen aus. Sie erinnerte sich weder an den Zeitpunkt der Taten genau, noch war sie dazu in der Lage, den Ablauf glaubwürdig zu schildern.
Ein zweites Opfer – ein 79-jähriger, suchtkranker Mann, der bei der Polizei ausgesagt hatte, ebenfalls von dem Angeklagten misshandelt worden zu sein – war nicht zu einer Aussage zu bewegen. „Es sind Menschen, die sich nicht äußern können und deswegen leichte Opfer sind“, sagte Richterin Brigitte Gramatte-Dresse.
Nachgewiesen werden konnte dem Altenpfleger nur ein Missbrauchsfall: Er war von einer anderen Pflegerin dabei beobachtet worden, wie er beim Waschen im Bad die Brüste seines Opfers massierte. „Das ist eine sexuelle Handlung an einer Pflegebedürftigen“, sah Richterin Gramatte-Dresse die Tat als erwiesen an. Der Angeklagte habe das Betreuungsverhältnis schamlos ausgenutzt. „Es geht darum, die Grenze einzuhalten.“
Verteidigerin fordert Freispruch
Die Verteidigerin dagegen forderte einen Freispruch für den 37-Jährigen: „Es haben sich in den Zeugenaussagen zu viele Widersprüche ergeben.“ Der Kollegin, die den Angeklagten belastet hatte, warf die Anwältin „Belastungseifer“ vor. Die Staatsanwältin hatte zuvor auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung plädiert.
Sie glaubte der Aussage des 54-jährigen Opfers und sah deswegen fünf Fälle des sexuellen Missbrauchs als erwiesen an. „Ich bin davon überzeugt, dass es sich so zugetragen hat.“ Die Anklagevertreterin ließ wie die Verteidigerin offen, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.
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