Richter: „Das war Folter!“
15 Minuten hatten die jungen Männer ihr Opfer in einer Kaufbeurer Wohnung massiv gequält und alles mit einem Handy gefilmt. Nun wurden die beiden verurteilt.
„Das war Folter!“: Mit diesen Worten brachte der Vorsitzende des Kaufbeurer Jugendschöffengerichts im Urteil gegen zwei 18 und 20 Jahre alte Heranwachsende seine Einschätzung der Tat zum Ausdruck, an der die beiden Angeklagten beteiligt waren. Die Männer gehörten zu einer Clique, die im Herbst 2009 einen 25-Jährigen in dessen Kaufbeurer Wohnung 15 Minuten lang massiv gequält und dies mit einem Handy gefilmt hatte.
Leichtes geistiges Handicap
Das Opfer, das nach Einschätzung eines Kripobeamten ein leichtes geistiges Handicap hat, wurde immer wieder geschlagen, zweimal an der Flucht gehindert und anhaltend psychisch unter Druck gesetzt. Unter anderem wurde ihm eine Vergewaltigung angedroht. Hintergrund des Vorfalls war offenbar eine Geldforderung.
Drei Jahre und drei Monate wegen Körperverletzung
Der 20-jährige Angeklagte, der gedroht hatte, dem Opfer einen Finger abzuschneiden, wurde zu einer Jugendhaftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Der Schuldspruch lautete auf gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung, versuchte Nötigung und Bedrohung. Der mitangeklagte 18-Jährige, der den Vorfall gefilmt hatte, wurde wegen Beihilfe zu einer Jugendhaftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt.
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