Schleuser vor Gericht: Waren sie Drahtzieher oder Handlanger?
Viele Flüchtlinge legen ihr Schicksal in die Hände krimineller Schleuser. Einige Bootsfahrten enden tödlich. Ein Gericht klärt, ob die Angeklagten Handlanger oder Drahtzieher sind.
Sind die Angeklagten kleine oder große Fische im kriminellen internationalen Schleusermilieu? Mit dieser Frage muss sich seit Dienstag das Landgericht Traunstein befassen. Vor dem Schwurgericht stehen drei junge Männer aus Syrien, denen mehrere Schleuserfahrten vom türkischen Izmir über das Mittelmeer nach Griechenland vorgeworfen werden. Bei einer der Passagen stieß ein überladenes Schlauchboot kurz vor der rettenden Insel Lesbos mit einem Frachter zusammen. 13 Flüchtlinge starben, zwei Kinder werden bis heute vermisst.
Schleuserfahrt endet tödlich: Drei junge Syrer in Traunstein vor Gericht
Die Anklage wirft zwei Männern im Alter von 27 und 34 Jahren gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern mit Todesfolge vor. Der 24 Jahre alte dritte Angeklagte soll lediglich das Todesboot gesteuert haben. Die Anklage listet zwischen Juli und November 2015 sechs Fahrten mit zusammen rund 250 Menschen auf, überwiegend syrische Landsleute aus einem Flüchtlingslager in Aleppo.
Alle drei Angeklagten ließen von ihren Verteidigern zunächst Erklärungen in ihrem Namen verlesen. Darin stellen sie sich als Handlanger einer Bande dar, die pro Flüchtling bis zu umgerechnet 1000 Euro kassierte. Der 27 Jahre alte Hauptangeklagte erklärte, er habe lediglich als Vermittler zwischen Flüchtling und Schleusern agiert und dafür pro Person maximal 100 Euro erhalten. Die 13 ertrunkenen Migranten seien nicht von ihm vermittelt worden. Er sei bei keiner der Schleuserfahrten selbst dabei gewesen und habe auch nicht gewusst, wie viele Flüchtlinge jeweils im Boot saßen. Mit dem verdienten Geld habe er seine eigene Flucht finanzieren wollen.
Der Vorsitzende Richter Erich Fuchs schenkte dieser Version aufgrund der umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft allerdings wenig Glauben. Er hielt dem Angeklagten vor, sehr wohl von den näheren Umständen der Schleuserfahrten gewusst zu haben. So seien Flüchtlinge am Strand von Izmir mit Waffengewalt der Schleuser in Schach gehalten worden. Energisch wandte er an die Adresse des 27-Jährigen ein: "So wie er hier rumeiert, vermute ich, dass er das auch weiß." Alle drei Angeklagten brauchen einen Dolmetscher zum Übersetzen. Auch Staatsanwältin Jennifer Pöschl warf dem Angeklagten vor: "Sie stellen sich als kleines Licht dar."
Der zweite Hauptangeklagte erklärte, er habe mit keiner der Schleuserfahrten etwas zu tun gehabt, schon gar nicht mit der tödlichen. Er habe lediglich dabei geholfen, dass die Flüchtlinge auf der Zwischenstation ihrer Flucht in der Türkei an ihr in Syrien zurückgelassenes Geld kommen. Der seit mehreren Jahren mit seiner fünfköpfigen Familie in Berlin lebende Mann wurde dort wegen Beihilfe zur Schleusung in einem anderen Fall bereits zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
Angeklagte wirken wie Handlanger
Leise wurde es im Sitzungssaal, als der mitangeklagte Bootsführer die tödliche Kollision mit dem Frachtschiff am frühen Morgen des 20. September 2015 schilderte. "Ich und die Passagiere haben das Schiff nicht gesehen", übersetzte der Dolmetscher die Worte. Erst 50 Meter vor dem Zusammenstoß sei der Frachter plötzlich seitlich aufgetaucht. Bei dem Zusammenprall sei er aus dem Schlauchboot geschleudert worden und untergegangen, sagte der junge Mann. Zwei Mitfahrende hätten ihn gerettet.
Der 24-Jährige sprach von schreienden Flüchtlingen. Tote habe er nicht im Wasser treiben gesehen. Erst nach fast fünf Stunden seien die Schiffbrüchigen von der griechischen Küstenwache geborgen worden, schilderte der junge Mann. Die Anführer der Schleuser hätten ihn unter Waffengewalt gezwungen, das Boot mit mindestens 46 Flüchtlingen zu lenken. Dafür habe er für die Fahrt nichts zahlen müssen.
Für den Prozess sind sieben Verhandlungstage vorgesehen. Als Zeugen werden auch Überlebende der Schleuserfahrten gehört. Die Höchststrafe für Schleusen mit Todesfolge beträgt 15 Jahre. Das Verfahren findet in Traunstein statt, weil mindestens einer der Angeklagten zum Zeitpunkt seiner Festnahme 2016 in dem Gerichtsbezirk wohnte. Das Urteil soll am 11. August verkündet werden. dpa
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