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Aschaffenburg
25.05.2016

Sieben Jahre Haft für Angriff im Obdachlosenheim

Sieben Jahre Haft wegen schwerer Körperverletzung lautet das Urteil für einen 34-jährigen Aschaffenburger, der im August vergangenen Jahres die Bewohnerin eines Obdachlosenheims angegriffen hatte.
Foto: Fotolia (Symbolbild)

Mit einer Gartenhacke und einem Holzknüppel hat ein Mann die Bewohnerin eines Obdachlosenheims niedergeschlagen. Das Landgericht Aschaffenburg hat nun sein Urteil gesprochen.

Sieben Jahre Haft wegen schwerer Körperverletzung lautet das Urteil für einen 34-jährigen Aschaffenburger, der im August vergangenen Jahres die Bewohnerin eines Obdachlosenheims angegriffen hatte. Zusätzlich ordneten die Richter die Unterbringung des Mannes in einer Erziehungsanstalt an. Dies sei aufgrund seiner Neigung zu kriminellen Handlungen notwendig.

 Die ursprüngliche Vorwurf der Anklage, dass der 34-Jährige aus sexuellen Motiven in das Zimmer des Opfers eingedrungen sei, ließ sich nach Ansicht des Gerichts nicht belegen. Es habe kein klares Motiv für die Tat gegeben. Gegen den gelernten Metallbauer spreche dessen Täter-Biographie. Der Mann habe bereits seine ehemalige Partnerin mit einem Staubsauger-Rohr verletzt und in der Justizvollzugsanstalt Mitinsassen angegriffen. Zusätzlich betonten die Richter die Wehrlosigkeit des Opfers, das sich nur mit Hilfe eines Rollators bewegen konnte.

Ebenso hoben sie die Schwere der Verletzungen hervor, die die 59-jährige Frau davontrug. Der Täter sei in der Nacht über das Fenster in ihr Zimmer eingestiegen und habe acht bis zehn Mal mit einer Gartenhacke und einem Holzprügel auf sie eingeschlagen. So habe er ihr neben einem Schock mehrere Hämatome, Schwellungen, Blutungen, Abschürfungen und Platzwunden zugefügt.  

Während der Oberstaatsanwalt sieben Jahre Haft forderte, plädierte die Verteidigung auf drei Jahre und neun Monate. Nachdem das Urteil verkündet wurde, war im Zuschauerraum vereinzelter Applaus zu hören.  dpa

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