Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Tragödie: Tödliche Flucht übers Mittelmeer

Tragödie
28.06.2017

Tödliche Flucht übers Mittelmeer

In kleinen Schlauchbooten wagen immer wieder Flüchtlinge die gefährliche Passage über das Mittelmeer.
Foto: dpa, Ong Sos Mediterranee

13 Menschen starben, als ein Boot kenterte. Die Schleuser stehen nun in Traunstein vor Gericht

Sind die Angeklagten kleine oder große Fische im kriminellen internationalen Schleusermilieu? Mit dieser Frage muss sich seit Dienstag das Landgericht Traunstein befassen. Vor dem Schwurgericht stehen drei junge Männer aus Syrien, denen mehrere Schleuserfahrten vom türkischen Izmir über das Mittelmeer nach Griechenland vorgeworfen werden. Bei einer der Passagen stieß ein überladenes Schlauchboot kurz vor der Insel Lesbos mit einem Frachter zusammen. 13 Flüchtlinge starben, zwei Kinder werden bis heute vermisst.

Die Anklage wirft zwei Männern im Alter von 27 und 34 Jahren gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern mit Todesfolge vor. Der 24 Jahre alte dritte Angeklagte soll lediglich das Boot gesteuert haben. Die Anklage listet zwischen Juli und November 2015 sechs Fahrten mit zusammen rund 250 Menschen auf. Alle drei Angeklagten ließen von ihren Verteidigern Erklärungen in ihrem Namen verlesen. Darin stellen sie sich als Handlanger einer Bande dar, die pro Flüchtling bis zu umgerechnet 1000 Euro kassierte. Der 27 Jahre alte Hauptangeklagte erklärte, er habe nur als Vermittler zwischen Flüchtlingen und Schleusern agiert und dafür pro Person maximal 100 Euro erhalten. Die 13 ertrunkenen Migranten seien nicht von ihm vermittelt worden. Er sei bei keiner der Schleuserfahrten selbst dabei gewesen und habe auch nicht gewusst, wie viele Flüchtlinge jeweils im Boot saßen.

Der Vorsitzende Richter schenkte dieser Version allerdings wenig Glauben. Er hielt dem Angeklagten vor, sehr wohl von den näheren Umständen gewusst zu haben. So seien Flüchtlinge am Strand von Izmir mit Waffengewalt der Schleuser in Schach gehalten worden.

Der zweite Hauptangeklagte erklärte, er habe mit keiner der Schleuserfahrten etwas zu tun gehabt. Er habe lediglich dabei geholfen, dass die Flüchtlinge in der Türkei an ihr in Syrien zurückgelassenes Geld kommen. Der seit mehreren Jahren in Berlin lebende Mann wurde dort wegen Beihilfe zur Schleusung in einem anderen Fall bereits zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Leise wurde es im Sitzungssaal, als der mitangeklagte Bootsführer die Kollision mit dem Frachtschiff am 20. September 2015 schilderte. Der 24-Jährige sprach von schreienden Flüchtlingen. Erst nach fast fünf Stunden seien die Schiffbrüchigen von der Küstenwache geborgen worden. Die Anführer der Schleuser hätten ihn unter Waffengewalt gezwungen gehabt, das Boot mit mindestens 46 Flüchtlingen zu lenken.

Für den Prozess sind sieben Verhandlungstage vorgesehen. Die Höchststrafe für Schleusen mit Todesfolge beträgt 15 Jahre. Das Verfahren findet in Traunstein statt, weil mindestens einer der Angeklagten zum Zeitpunkt seiner Festnahme 2016 in dem Gerichtsbezirk wohnte. Paul Winterer, dpa

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.