Urteil zu Cannabis-Volksbegehren in Bayern erwartet
Ist das Volksbegehren zur Legalisierung von Haschisch und Marihuana in Bayern zulässig oder nicht? Der Bayerische Verfassungsgerichtshof will am Donnerstag sein Urteil verkünden.
Die Initiatoren hatten mehr als 27 000 Unterschriften für ein Volksbegehren gesammelt und eingereicht. Das bayerische Innenministerium lehnte die Zulassung des Volksbegehrens jedoch ab und legte die Sache dem Verfassungsgerichtshof vor.
Cannabis-Volksbegehren in Bayern rechtlich zulässig?
Das Volksbegehren ziele auf den Erlass eines bayerischen Hanfgesetzes, greife damit in die Zuständigkeit des Bundes beim Betäubungsmittelgesetz ein und sei deshalb rechtlich nicht zulässig, argumentiert das Innenministerium. Zudem erfüllten die Unterschriftenlisten nicht alle formellen Vorgaben der Landeswahlordnung. Politisch ist die Staatsregierung ohnehin gegen eine Freigabe.
Der Beauftragte des Volksbegehrens vertritt dagegen die Auffassung, das vorgeschlagene bayerische Hanfgesetz füge sich vollumfänglich in die bestehende Rechtsordnung Deutschlands ein. Das aktuelle Betäubungsmittelgesetz mit seinen Straftatbeständen sei unverhältnismäßig und verletze daher Grundgesetz und Bayerische Verfassung. Zudem wünsche mindestens ein Drittel der Bevölkerung eine Neuregelung, dies mache ein Volksbegehren erforderlich. dpa/AZ
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Zu " Das sollten Sie wissen"
" Marihuana ist ..." - man sollte schon auf die Blüten Wert legen
" Häufiger starker Konsum..." das kann bei vielen - auch stoffungebundenen - Tätigkeiten zu einer psychischen Abhängigkeit führen. - spezielle Persönlichkeitsstörungen halt. Bulimie und Anorexie sind davon die gefährlichsten bekannten. Außerdem: Für Erwachsene ist Cannabis sicher. (Quelle: ACM 2012)
" Cannabis-Produkte werden seit Jahrhunderten..." - Yep: Cannabis war Volksmedizin in Deutschland und ist erst (im letzten Jahrhundert) aus Amerika kommend verteufelt worden. ( Schmerztherapeut Müller-Schwefe in frontal21)
"Cannabis gehört .. .Besitz, Anbau und der Handel sind verboten." Nach der aktuellen Gesetzesvorlage "Cannabis als Medizin" (PDF) soll Cannabis komplett raus aus den Gift-Anlagen I,II des BmtG in Anlage III, d.h. wie z.B. Morphium ein verkehrsfähiges und verschreibungsfähiges Btm werden.
"Das Btm sieht Geldstrafen oder bis zu fünf Jahre Haft vor. Beim Umgang mit "nicht geringen Mengen" " Das sind 7,5g THC und mehr. "liegt die Höchststrafe bei 15 Jahren." Und das ist völlig unverhältnismäßig ( Resolution der Strafrechtsprofessoren an den bundestag, am Ende vonTeil A). Zudem: Je stärker die Verfolgung, umso schlimmer die Nebenwirkungen.
"Für "Gelegenheitskiffer" kennt das Gesetz die Untergrenze der "geringen Menge" zum Eigenverbrauch." - aber nicht in Bayern! Da kennen StA und Gerichte keine Gnade! Verurteilungen bei Anhaftungen, 0,6g oder 0,01g oder weniger Cannabis sind die Regel.
"Politisch ist die Staatsregierung ohnehin gegen eine Freigabe...." Es geht hier nicht um Gesundheit oder Jugendschutz, es ist nur politisches Kalkül. Deshalb Schluss mit Krimi und Cannabis relegalisieren.
Ob das Volksbegehren rechtmäßig ist, ist das eine, ob aber das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) in seiner jetzigen Form verfassungsgemäß ist, das andere:
"Die Verfassungsrichter wiesen aber auf noch etwas anderes hin: Das Bundesverfassungsgericht habe sich in seinem Cannabis-Beschluss von 1994 auf 81 Seiten sehr ausführlich zur Problematik geäußert und unter anderem den Gesetzgeber aufgefordert, die Praxis auch unter Beachtung von Erfahrungen im Ausland immer wieder zu überprüfen. So müsse man gegebenenfalls prüfen, ob nicht das Betäubungsmittelgesetz verfassungswidrig sei – und ein verfassungswidriges Bundesgesetz könne einem Landesgesetz nicht entgegenstehen. " (Mittelbayerische Z.)
Auch wenn das Volksbegehren so nicht stattfinden sollte; wenn die Richter das BtmG wegen Verfassungswidrigkeit kippen, ist das auch ein Erfolg!
Das Urteil des BVerfG von 1994 hat viele Fragen offen gelassen und auch der Regierung gestellt - die wurden nie beantwortet, obwohl die Entwicklung weiter gegangen ist und immer mehr Fakten offenbaren, dass das Gesetz so nicht verfassungsgemäß ist.