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Wunsiedel
27.02.2015

Wegen fahrlässiger Tötung verurteilter Jäger geht in Berufung

Ein Jäger tötet aus Versehen einen Mann. Jetzt legt der Verurteilte Berufung ein. Symbolbild
Foto: Karl-Josef Hildenbrand (dpa)

Weil er versehentlich einen Mann erschossen hatte, verurteilte das Landgericht Hof einen Jäger zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Jetzt legt der Mann Berufung ein.

Ein wegen fahrlässiger Tötung verurteilter Jäger aus Oberfranken hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Nun gibt es deshalb am Landgericht Hof eine komplett neue Beweisaufnahme. Auch alle anderen Verfahrensbeteiligten hätten Rechtsmittel eingelegt, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Wunsiedel am Freitag. 

Verurteilter Jäger hält Opfer für Wildschwein

Das Amtsgericht hatte den 54-Jährigen am 19. Februar zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt, weil er 2012 von einem Hochsitz aus versehentlich einen Mann erschossen hatte. Er hatte ihn für ein Wildschwein gehalten. Das 26 Jahre alte Opfer war im Drogenrausch in der entlegenen Gegend unterwegs gewesen.

Zuerst hatte der Bruder des Opfers, der als Nebenkläger aufgetreten war, Rechtsmittel eingelegt. Nun folgten auch Staatsanwaltschaft und die Mutter des Opfers als weitere Nebenklägerin sowie der Angeklagte mit seiner Berufung. Dessen Anwalt hatte in dem Verfahren einen Freispruch gefordert. dpa

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