Beim Dachreinigen Asbest freigesetzt
Vor dem Amtsgericht wurde ein 50-jähriger Unternehmer zu einer Geldstrafe verurteils, weil er beim Reinigen eines Daches Asbest freigesetzt hatte. Von Gerlinde Drexler
Aichach-Friedberg - Vor dem Amtsgericht wurde ein 50-jähriger Unternehmer zu einer Geldstrafe verurteils, weil er beim Reinigen eines Daches Asbest freigesetzt hatte.
Das Dach war asbesthaltig. Das bewies eindeutig ein Gutachten, das vom Gericht angefordert worden war. Damit hatte sich der 50-jährige selbstständige Dachbeschichter und -reiniger des fahrlässigen Verstoßes gegen die Gefahrstoffverordnung schuldig gemacht. Er hatte im August 2007 ein mit Welleternit gedecktes Haus im nördlichen Landkreis gereinigt und mit einer speziellen Farbe beschichtet. Gegen den Strafbefehl über 1500 Euro hatte er Einspruch erhoben. Gestern verurteilte ihn Amtsrichterin Nadine Grimm zu einer Geldstrafe über 1500 Euro.
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