Im Klostergut kehrt kein Frieden ein
Der Eigentümer will das Zwangsgeld nicht zahlen. Stadt lehnt eine Genehmigung ab, verlangt aber keinen Abriss.
Keine Annäherung gibt es im Streit um den „Schwarzbau“ auf dem ehemaligen Klostergut der Stephaner in Haberskirch. Jetzt spielt der Eigentümer Heinz Gruber sogar damit, wegen eines Zwangsgelds von 1000 Euro die Umzugspläne seiner Elektronikfirma aufzugeben und das Anwesen wieder zu verkaufen. Bürgermeister Dr. Peter Bergmair ist davon unbeeindruckt: Der von Gruber anstelle des alten Wellblech-Unterstands errichtete Stadel sei nicht genehmigungsfähig. Allerdings fügt Bergmair hinzu: „Es gibt keine Aussage von uns, dass der Stadel zu beseitigen sei.“
2007 hatte Gruber das ehemalige Klostergut von St. Stephan gekauft und anschließend so aufwendig renoviert, dass er im vergangenen Jahr dafür den Denkmalpreis der Hypo-Kulturstiftung erhielt (wir berichteten). Ursprünglich wollte Gruber seine bislang in Unterbergen beheimatete Firma Mascom nach Haberskirch verlagern – und damit nach eigenen Angaben der Stadt alljährlich Gewerbesteuer in sechsstelliger Höhe bescheren.
Als Gruber dann jedoch den Unterstand für landwirtschaftliche Fahrzeuge durch einen neuen Stadel aus Lärchenholz mit Ziegeldach ersetzen ließ, schritt das Friedberger Bauamt ein. Die Begründung: Es handle sich nicht um eine Sanierung, sondern um einen Neubau. Und der sei im Außenbereich nur für landwirtschaftliche Betriebe zulässig.
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