Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Luftverkehr: 68 Stunden zu spät: Das waren die längsten Flugverspätungen 2016

Luftverkehr
26.12.2016

68 Stunden zu spät: Das waren die längsten Flugverspätungen 2016

Knapp drei Tage später als geplant landete ein Eurowings-Flieger aus Kuba in Köln/Bonn. Symbolbild
Foto: Oliver Berg (dpa)

Es nervt schon, wenn sich die Ankunft des Flugzeugs um ein paar Stunden verspätet. Doch einige Urlauber traf es 2016 richtig schlimm. Eine Übersicht besonders heftiger Verspätungen.

Wenn Flüge sich verspäten, ist das ärgerlich. Schon ein paar Stunden Wartezeit im Terminal können für Reisende zur Geduldprobe werden. Wie nervenzehrend sind dann erst mehrtägige Verspätungen? Auf einige besonders krasse Beispiele aus dem Jahr 2016 und die Gründe für die Verspätungen weisen die Fluggastrechteportale Euclaim und Fairplane hin. Betrachtet wurden nur Flüge von und nach Deutschland:

68 Stunden: Knapp drei Tage später als geplant landete ein Eurowings-Flieger aus Kuba in Köln/Bonn. Die enorme Verspätung hatte zwei Gründe: Das ursprünglich eingeplante Flugzeug musste wegen ungewöhnlicher Gerüche an Bord untersucht werden. Und dann musste die Crew der angeforderten Ersatzmaschine aus Europa nach Ankunft zunächst für zwölf Stunden eine gesetzliche Ruhepause einlegen. Ärgerlich war für einige Gäste auch noch die Unterbringung in Hotels nach Stunden des Wartens: Sie beschwerten sich über den Zustand der Zimmer. Eurowings entschuldigte sich, es hatten nicht genug adäquate Hotelzimmer zur Verfügung gestanden. 

59 Stunden: Im Dezember erreichte ein Eurowings-Flieger aus Bangkok mit knapp 59 Stunden Verspätung den Flughafen Köln/Bonn. Immerhin: Die Passagiere waren schon vorher auf andere Flüge umgebucht worden.

48 Stunden: Fast 200 Menorca-Urlauber kamen im Oktober mit einer Verspätung von mehr als 48 Stunden in Stuttgart an. Die Crew ihres Tuifly-Fliegers hatte sich kurzfristig krankmeldet. In jenen Tagen sorgten Krankmeldungen in großer Zahl für Chaos bei dem Unternehmen, viele Flügen fielen aus, oder die Maschinen flogen zu spät ab. 

43 Stunden: Ebenfalls im Oktober kam ein Flugzeug von Tuifly erst gut 43 Stunden nach der geplanten Ankunft an. Es kam von der Insel Fuerteventura und landete in Karlsruhe/Baden-Baden. Ursache für die Verspätung war auch hier eine erkrankte Crew. Fast genauso lange - 42 Stunden und 54 Minuten - verzögerte sich im Mai bei einem Eurowings-Flug von der Ferieninsel Phuket in Thailand die Ankunft in Köln/Bonn. Grund waren technische Probleme am Flugzeug. 

42 Stunden: Wegen eines defekten Kontrollelements musste Ende April ein Condor-Flieger aus Frankfurt zwischenlanden und repariert werden. Verspätung bei der Landung am Endziel Kapstadt: 41 Stunden und 36 Minuten.

Euclaim und Fairplane sind auf Entschädigungszahlungen nach Flugverspätungen und -annullierungen spezialisiert und machen diese für Flugreisende gegenüber Airlines geltend. Im Erfolgsfall bekommen sie von den gezahlten Entschädigungsgeldern anteilig eine Provision.  (dpa/AZ)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.