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Ratgeber
03.12.2016

Elternzeit regeln: Erst mit fertigen Plänen zum Chef gehen

Elternzeit kann auch übertragen werden - einige rechtliche Details ändern sich dann jedoch.
Foto: Julian Stratenschulte (dpa)

Ein Jahr, zwei Jahre oder nur ein paar Monate? Bei der Elternzeit-Planung sind berufstätige Mütter und Väter flexibel. Sie müssen aber einiges beachten.

In die Freude über die bevorstehende Geburt mischen sich bei werdenden Eltern auch Sorgen, wie es mit der Arbeit weitergeht. Sie können bis zu drei Jahre in Elternzeit gehen, um sich um ihr Kind zu kümmern. Doch wann teilen sie dem Chef ihre Pläne mit? Auf jeden Fall nicht überstürzt, lautet der Rat von Silke Mekat. Sie ist Coach zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf. 

Erstmal müssen sich die Partner absprechen, wie alles laufen soll. "Wie möchten wir als Familie leben? Wer tritt kürzer? Was können wir uns leisten?", formuliert Mekat Fragen, die sich dann stellen. Sobald diese geklärt sind, sollten werdende Eltern das erste Gespräch mit dem Chef suchen und über die Elternzeit-Pläne sprechen.

Bevor sie den Antrag abgeben, sollten sie genau planen: 6, 12 oder 24 Monate? Denn den Zeitpunkt für zwei der drei Jahre Elternzeit muss man schon im ersten Antrag festlegen. Am besten legt man sich also erst einmal für zwei Jahre fest und entscheidet erst später über das dritte Jahr, um es optimal an die eigenen Bedürfnisse anzupassen, rät Mekat. Diese aufgesparten zwölf Monate können bis zum achten Geburtstag des Kindes eingesetzt werden, beispielsweise für die erste Zeit im Kindergarten oder bei der Einschulung.  

Wer in seinem ersten Antrag ankündigt hat, nach 14 Monaten zurückzukommen, dann aber doch länger in Elternzeit bleiben möchte, sei auf die Kulanz seines Arbeitgebers angewiesen, erklärt Nathalie Oberthür, Arbeitsrechtlerin in Köln. Lehnt der das ab, muss man zum angegebenen Zeitpunkt auch wieder arbeiten. Andernfalls kann einem möglicherweise sogar gekündigt werden. 

Auch umgekehrt gilt: Wer früher aus der beantragten Elternzeit an seinen Arbeitsplatz zurück möchte, ist auf das Wohlwollen der Firma angewiesen. Diese muss einen nicht eher wieder beschäftigen, sondern kann auf die Einhaltung der Elternzeit bestehen.

Freier in der Entscheidung, aber auch freier in der Ablehnung

Flexibler sind Eltern, wenn sie angekündigt haben, im Laufe ihrer Elternzeit auf Teilzeit-Basis zurückkommen zu wollen. "Wer die Elternzeit verbindlich plant, die Teilzeit jedoch nur vage ankündigt, ist freier in der Entscheidung. Der Arbeitgeber ist aber auch freier in der Ablehnung", erläutert Oberthür. Wer eine Rückkehr in Teilzeit zu einem festen Datum schriftlich vereinbart hat, ist dagegen an diese Zusage gebunden.

Die Elternzeit müssen Eltern in den ersten drei Lebensjahren des Kindes spätestens 7 Wochen vorher beantragen, sagt Oberthür. Danach steigt die Frist auf 13 Wochen an. Diese Fristen sollte man aber nicht ausreizen, rät Mekat. Auch 13 Wochen seien für eine Firma extrem kurz, um einen längeren Ausfall einer Arbeitskraft abzufangen. "Wer länger in seiner Firma bleiben will, sollten den Joker nicht zu kurzfristig ziehen."

Auch Oberthür hält es für sinnvoll, seine Planungen möglichst frühzeitig mitzuteilen. "Besonders, wenn man in der Elternzeit in Teilzeit arbeiten will." Ansonsten hat der Arbeitgeber möglicherweise schon eine Ersatzkraft angestellt und kann einen nicht wie gewünscht in Teilzeit beschäftigen. Um das zu vermeiden, können werdende Eltern die Teilzeit-Rückkehr in der Elternzeit schon beim Antrag regeln.

Manchmal spielt die Realität mit den geschmiedeten Plänen für die Arbeit nicht mit, etwa weil die Schließzeiten des Kindergartens das gewünschte Pensum nicht zu lassen. So etwas sollten Eltern frühzeitig kommunizieren, sagt Mekat. "Drei bis sechs Monate vorm Wiedereinstieg sollte man sich nochmal mit dem Chef zusammensetzen, um die Pläne für die Rückkehr zu besprechen." dpa/tmn

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