Mit dieser Masche zocken dubiose Internetseiten Dieselfahrer ab
Dubiose Onlineportale versprechen Dieselfahrern Hilfe, kassieren aber am Ende doch nur Geld. Mit welcher Masche gehen die Betreiber vor?
So mancher Dieselfahrer verzweifelt gerade angesichts drohender Fahrverbote und fehlender Abhilfe. Genau das scheint eine günstige Gelegenheit für Kriminelle zu sein. Sie bieten im Internet an, Schadensersatzforderungen beim Hersteller durchzusetzen - und kassieren Geld von den Betroffenen, ohne etwas dafür getan zu haben. Davor warnt gerade die Verbraucherzentrale Bayern.
Die Portale seien unseriös, warnt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale, denn: "Bei derartigen Angeboten ist nicht immer klar, welche konkrete Leistung erbracht wird." Die Masche dahinter ist tückisch. Die Betrüger fordern Verbraucher auf, ihnen eine Vollmacht zu erteilen, um stellvertretend tätig zu werden.
Allerdings erhalte der Dieselfahrer daraufhin keinen Schadensersatz, sondern eine Rechnung für erfolglose Inkassodienste, warnt Halm. Die Begründung sei, dass der Autohersteller eine außergerichtliche Einigung verweigert. Die Kosten seien dem Portal dennoch entstanden. Für diese solle der Verbraucher nun aufkommen.
Abzocke im Internet: Über die Konsequenzen wird nicht ausreichend informiert
Das Problem ist laut Halm, dass der Verbraucher im Vorfeld nicht ausreichend über Konsequenzen informiert werde. "Es ist auch nicht nachvollziehbar, ob das Online-Portal überhaupt eine Leistung erbracht und sich mit dem Autohersteller in Verbindung gesetzt hat", sagt sie.
Aber wie lässt sich feststellen, ob das Portal ein seriöses ist? Katharina Grasl ebenfalls Juristin bei der Verbraucherzentrale, rät dazu, genau nachzulesen. Je mehr Informationen die Internetseite gebe, desto vertrauenswürdiger sei sie. Das gelte besonders für die Punkte, wie hoch das Kostenrisiko für die Verbraucher und die Chance auf einen Erfolg vor Gericht sei. "Sinnvoll ist, Kontakt aufzunehmen und alle Fragen zu klären, am besten schriftlich", sagt Grasl.
Betrug: Dieselfahrer sollten keine zweifelhafte Vollmacht unterschreiben
Wer auf ein solches Portal reingefallen ist, müsse klären, ob der abgeschlossene Vertrag überhaupt wirksam ist. "Das lässt sich beim Anwalt prüfen", erläutert Grasl. Im schlimmsten Fall könne es passieren, dass die Betreiber der Seite die Kosten geltend machen und den Verbraucher unter Druck setzen. "Ist der Vertrag wirksam, können die Kosten berechtigt sein", warnt sie.
Deshalb rät die Verbraucherzentrale zur Vorsicht. Verbraucher sollten auf keinen Fall eine zweifelhafte Vollmacht unterschreiben, sagt Halm. Vorab empfiehlt sich eine Beratung, ob das Angebot tatsächlich vertrauenswürdig ist oder man besser die Finger davon lassen sollte, bevor die teure Rechnung kommt.
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