Mindestlohn, Roaming, Schockfotos: Das ändert sich ab dem 1. Mai
Neue Gesetze ab 1. Mai: Höhere Löhne, weniger Qualm und mehr Gesundheit, dazu billigere Telefonate im EU-Ausland - die Gesetzesänderungen im neuen Monat im Überblick.
Neue Gesetze ab 1. Mai: Verbraucher in Deutschland müssen sich auch kommenden Monat wieder auf einige Gesetzesänderungen einstellen. Betroffen sind diesmal Raucher, Wohnungsbesitzer, aber auch Telefonnutzer, die im Ausland zum Handy greifen. Hier die wichtigsten Gesetzesänderungen im Überblick.
Gesetzesänderung: Schockbilder auf Zigarettenpackungen
Auch in Deutschland werden künftig Schockbilder auf Zigarettenpackungen zu sehen sein. Eine entsprechende EU-Richtlinie muss bis zum 20. Mai umgesetzt werden. Die in anderen Ländern bereits üblichen Fotos etwa von einem verfaulten Fuß oder einer schwarzen Raucherlunge sollen mehr Menschen vom Rauchen abhalten. Die Kombination aus Bildern und Warnhinweisen wie "Rauchen ist tödlich" muss mindestens 65 Prozent der Vorder- und Rückseite der Packungen einnehmen. Solche Warnhinweise gibt es bereits heute, sie sind aber wesentlich kleiner. Das Gesetz enthält zudem ein Verbot für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen mit einem "charakteristischen" Aroma wie Vanille oder Schokolade, das den bitteren Geschmack des Tabaks mildern und deshalb vor allem Jugendlichen den Einstieg ins Rauchen erleichtern kann.
Neue Gesetze: Roaming-Gebühren sinken
Das Telefonieren und Surfen im europäischen Ausland wird billiger. Bereits am 30. April treten EU-Vorschriften in Kraft, welche die Höhe der Roaming-Gebühren begrenzen. Anbieter dürfen für Verbindungen im Ausland dann zusätzlich zum Heimtarif höchstens fünf Cent pro Minute bei Telefonaten sowie zwei Cent pro SMS fordern. Bei Internetnutzung ist der Roaming-Aufschlag auf fünf Cent pro Megabyte begrenzt. Hinzu kommt jeweils noch die Mehrwertsteuer.
Ab 1. Mai Kampf gegen illegale Ferienwohnungen in Berlin
Das Zweckentfremdungsgesetz in Berlin wird verschärft: Vom 1. Mai an ist es in der Hauptstadt verboten, die eigene Wohnung ohne Sondererlaubnis gegen Geld als Ferienwohnung anzubieten. Einzelne Zimmer in der eigenen Wohnung dürfen dagegen auch weiter vermietet werden. Darüber hinaus werden Vermittlungs-Portale wie Wimdu oder Airbnb verpflichtet, den Behörden Auskunft über die Vermieter zu geben. Mit dem Gesetz will die Stadt Berlin, der die zahlreichen privaten Ferienwohnungen ein Dorn im Augen sind, etwas gegen steigende Mieten und knappen Wohnraum unternehmen.
Änderungen im Mai auch beim Mindestlohn für Gerüstbauer
Mindestlohn für einige Beschäftigte
Die Beschäftigten im Gerüstbauerhandwerk erhalten einen höheren Mindestlohn. Er steigt am 1. Mai auf 10,70 Euro die Stunde. Die nächste Anhebung erfolgt nach Angaben der Bundesregierung ein Jahr später zum Mai 2017 auf 11,00 Euro. Bis Ende März 2016 galt ein allgemeinverbindlicher Mindeststundenlohn von 10,50 Euro pro Stunde. Im März hatten die Tarifparteien beantragt, den 2015 vereinbarten Mindestlohn für allgemeinverbindlich erklären zu lassen. Der Mindestlohn für das Gerüstbauhandwerk gilt auch für Beschäftigte, die aus dem Ausland entsendet werden. Er liegt über dem allgemeinen gesetzlichen Mindeststundenlohn von 8,50 Euro brutto und geht diesem vor. In Deutschland gilt seit 1. Januar 2015 der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Stunde. Mindestlöhne unterhalb dieser Lohnuntergrenze sind bis 31. Dezember 2016 erlaubt. Aktuell gelten in 16 Branchen Mindestlöhne.
Neu ab 1. Mai 2016: Meldepflicht für resistente Erreger
Wenn Antibiotika-resistente Erreger nachgewiesen werden, muss dies nach Angaben der Bundesregierung ab dem 1. Mai umgehend gemeldet werden. Bisher seien die Erreger erst beim Krankheitsausbruch angezeigt worden. Mit der neuen Regelung sollen die Gesundheitsämter Zeit gewinnen, um zielgerichtet vorgehen zu können. Außerdem gebe es eine neue Meldepflicht für sogenannte Arbo-Viren. Das sind Krankheitserreger, die vor allem durch Mücken und Zecken übertragen werden wie das Zika-Virus. AZ/AFP/dpa
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