Keine Gefahr für St. Willibald
Stadt Ichenhausen muss die Pläne erneut auslegen
Die im Sommer einstimmig beschlossene Bebauungsplanänderung für das kleine Gewerbegebiet an der Willibaldskapelle muss erneut ausgelegt werden. Vor allem wasserrechtliche Aspekte – der Wiesengraben soll verrohrt werden, was nicht überall Anklang findet – und Fragen des Lärmschutzes machen dies notwendig. Auch der Denkmalschutz spielt eine Rolle.
Auf mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Kapelle St. Willibald geht das Landesdenkmalamt ein. In den Pfarrmatrikeln ist erstmals 1655 eine Bestattung bei St. Willibald registriert, später gab es, wie der Stadtchronik zu entnehmen ist, zwei Friedhöfe in Ichenhausen. Von 1805 bis 1907 wurde nur bei der Kapelle bestattet, auch die Familiengruft derer vom Stain lag dort. 1961 musste die Friedhofsmauer der Erweiterung der Bundesstraße 16 weichen, der längst aufgelassene Friedhof wurde eingeebnet.
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