Nachgebessert bei Wasser und Kanal
Ichenhausen war der Gesetzgebung voraus
Die Stadt war der Zeit quasi einen Schritt voraus: Sowohl in der Entwässerungssatzung als auch in der Wasserabgabesatzung – beide stammen aus dem Jahr 1993 – hat die Stadt das Betretungsrecht von Privatgrundstücken geregelt. Die gesetzliche Grundlage dafür wurde aber erst später geschaffen.
Erst vier Jahre später, 1997, gab es mit dem Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften eine gesetzliche Grundlage für das Betretungsrecht. Daraus folgt: Die Stadt Ichenhausen muss, obwohl sie diesen Passus schon in ihren Satzungen hatte, die Satzungen ändern. Dies taten die Ichenhauser Stadträte in der jüngsten Sitzung einstimmig, nachdem der Bayerische Kommunale Prüfungsverband das so empfohlen hatte.
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