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Babenhausen
27.04.2018

Babenhausen: Lärmschutzwand nahe Parkplatz ist passé

Jetzt ist die zukünftige Nutzung der derzeit noch provisorischen Parkplatzfläche geregelt, ohne dass eine vier Meter hohe Lärmschutzwand errichtet werden muss.
Foto: Fritz Settele

Östlich der Babenhauser Pestalozzistraße soll doch keine vier Meter hohe Mauer gebaut werden. Stattdessen kommt eine 22-Uhr-Regel.

Woran selbst die Markträte vor rund einem Vierteljahr noch nicht glauben wollten, ist nun Realität: Die von Behörden geforderte rund vier Meter hohe Lärmschutzwand entlang des zukünftigen Parkplatzes östlich der Babenhauser Pestalozzistraße muss nicht zwingend gebaut werden. Ein neues Schallschutzgutachten, aber auch eine Regel für die Nutzung des Platzes brachten Pläne für eine solche Mauer zu Fall.

In zahlreichen Sitzungen hatte sich der Marktrat mit der Änderung des Bebauungsplans „B 3 – Südlich des Sportplatzes“ befasst. Letztlich fehlte nur noch eine Lösung für das Immissionsproblem, das von dem derzeit noch provisorisch angelegten Parkplatz ausgeht. Das Landratsamt hatte gefordert, die „schalltechnischen Untersuchungen“ zu überarbeiten. Ein neues Gutachten liegt vor.

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