Begrünung mit Efeu hat der Marktrat nicht beantragt
Baugebiet in Babenhausen: Aus zwei Spielplätzen wird einer. Diskussion um Begrünung der Schallschutzwand
Weinrieder FeldBabenhausen Obwohl das neue Baugebiet „Weinrieder Feld“ Rechtskraft besitzt, kam es bereits zur zweiten Änderung – allerdings im sogenannten „Vereinfachten Verfahren“. Statt zweier im Plan ausgewiesenen Kinderspielplätze soll nun nur einer in zentraler Lage entstehen. Die dadurch verbliebenen Restflächen werden zukünftig als Bauflächen ausgewiesen.
Da dies nicht wie erhofft auf dem „kleinen Dienstweg“ möglich war, musste es förmlich über ein „kleines Änderungsverfahren“ laufen. Für Alfons Müller hätte man sich diese Änderung sparen können, wenn man diese bereits bei der ersten Änderung mit integriert hätte. Laut Planungsbüro hat man aber „damals eine andere Taktik“ gespielt.
Neben weiteren kleineren Änderungen gibt es jetzt zudem eine „Empfehlung“, auf den Süd- und Westseiten passive Schallschutzmaßnahmen zu ergreifen. Dazu gehört beispielsweise, die Schlafzimmer eher Richtung Osten zu planen oder sogar Schallschutzfenster einzubauen. Auch wird eine „kontrollierte Wohnraum-Lüftungsanlage“ empfohlen. Das Ganze sei aber ein Kann, kein Muss.
In diesem Zusammenhang kam die Babenhauser Mauer, die lange Schallschutzwand, erneut in die Diskussion. Um diese etwas aufzulockern, schlug Dieter Miller vor, Bäume zu pflanzen. Dazu wäre für Martin Gleich der Grünstreifen zwischen Radweg und Staatsstraße der richtige Platz. Barbara Kreuzpointner wollte zudem wissen, ob eigentlich eine Bepflanzung beschlossen wurde. Daran konnte sich keiner erinnern, schon gar nicht an eine Bepflanzung mit Efeu, wie bereits geschehen, in Auftrag gegeben zu haben.
Für Alfons Müller ist der jetzige Zeitpunkt der Efeupflanzung „der denkbar ungünstigste“. Er plädierte für Säuleneichen oder andere „schlanke Bäume“, da „einen die Wand sonst erschlägt“. Für ein Schmunzeln sorgte sein Efeu-Kommentar, wonach „einige nicht mehr hier sein werden, bis der Efeu die gesamte Schallschutzwand eingegrünt“ hat. Um späteren Prozessen möglichst aus dem Weg gehen zu können, wurde auch verankert, dass sich in unmittelbarer Wohngebietsnähe landwirtschaftliche Flächen befinden, die intensiv genutzt werden. Davon ausgehende Emissionen – insbesondere während der Erntezeit – können auch zu „unüblichen Zeiten wie frühmorgens oder spätabends“ auftreten. Diese seien ortsüblich und unvermeidlich.
Ohne längere Diskussion segnete der Marktrat die zweite Änderung des Bebauungsplans „B 25 – Weinrieder Feld“ ab. Dazu wird eine Umweltprüfung nach den Vorgaben des Baugesetzes durchgeführt und ein eigener Umweltbericht erstellt.
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