Plakatflut soll eingedämmt werden
Marktrat lässt nur drei Flächen zu
Die Bundestagswahlen im September werfen bereits ihre Schatten voraus: So erhielt die Marktgemeinde laut Bürgermeister Otto Göppel schon die ersten Anfragen bezüglich der Plakatierung. Der Marktrat beschloss nun, drei öffentliche Anschlagflächen aufzustellen.
Göppel stellte in der Sitzung des Marktrates klar, dass die Vorgehensweise dafür in der Bekanntmachung „Werbung auf öffentlichen Straßen aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksbegehren, Volksentscheiden, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden“ des bayerischen Innenministeriums aus dem Jahr 2013 klar geregelt sei. Darin heißt es unter anderem: „Bei allgemeinen Wahlen sind den politischen Parteien und Wählergruppen angemessene Werbemöglichkeiten einzuräumen.“
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