Bühlers Ruhegeld wird gekürzt
Das Verwaltungsgericht hat beschlossen, dass der frühere Kauferinger Bürgermeister ein Jahr lang auf ein Zehntel verzichten muss.
Im Juni 2013 hat die Landesanwaltschaft Bayern ein Disziplinarverfahren gegen den früheren Kauferinger Bürgermeister Dr. Klaus Bühler eingeleitet (LT berichtete mehrmals). Jetzt, dreieinhalb Jahre später, ist dazu ein Beschluss gefallen. Wie Landesanwalt Dr. Jörg Spennemann auf Nachfrage erklärte, hat das Verwaltungsgericht München eine Kürzung von Bühlers Ruhegehalt ausgesprochen, und zwar um ein Zehntel für zwölf Monate. Noch ist der Beschluss nicht rechtskräftig.
Wie berichtet, hatte der Kommunale Rechnungsprüfungsausschuss bei der Untersuchung der Jahresrechnung 2011 festgestellt, dass Bühler damals mehrfach Aufträge jenseits der maximalen Verfügungssumme des Bürgermeisters (25000 Euro) vergeben hatte – entweder ohne gültigen Marktgemeinderatsbeschluss oder ohne Dringlichkeit. Auch ging es um Maßnahmen, die mehr Geld gekostet haben als geplant.
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