Der Hobbygärtner, der Cannabis anbaute
Wie ist der 32-Jährige zu verurteilen? Richterin und Staatsanwalt haben darüber sehr unterschiedliche Meinungen
Dass Gericht und Staatsanwaltschaft bei Strafprozessen nicht immer einer Meinung sind, ist nicht ungewöhnlich. Doch so unterschiedliche Ansichten wie beim jüngsten Drogenfall gab es am Landsberger Amtsgericht schon lange nicht mehr. Staatsanwalt Matthias Neumann plädierte beim Angeklagten, 32, wegen vorsätzlichen Erwerbs und Anbaus von 19 Cannabis-Pflanzen für neun Monate Haft, Richterin Stefanie Mader verurteilte den jungen Mann indessen zu sieben Monaten Gefängnis mit Bewährung.
„Aus meiner Sicht ist die Schuld bei Mutter und Sohn nachgewiesen“, sagte der Staatsanwalt. Bei der Strafe für die mitangeklagte Frau, 56, lagen die Ansichten wiederum meilenweit auseinander: Neumann plädierte wegen „bedingt vorsätzlicher Beihilfe zum Anbau von Betäubungsmitteln“ – die Mutter soll dem Sohn die Gelegenheit zur Aufzucht der Pflanzen verschafft haben – für eine Geldbuße von 50 Tagessätzen zu je 40 Euro. Richterin Mader entschied sich für einen Freispruch, weil die der Frau zur Last gelegte Beihilfe nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden könne.
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