Ganz nah am Ohr des Gesetzes
67-Jähriger hört schlecht, sparte aber selbst bei Polizeibeamten nicht an Beleidigungen.
Der Angeklagte musste im Gerichtssaal nicht auf dem Stuhl nahe der Fenster sitzen, auf der üblicherweise die Beschuldigten Platz nehmen. Im Gegenteil. Er durfte nahe an Richter Andreas Niedermeier und Staatsanwältin Julia Scholz heranrücken, denn das Gehör des 67-Jährigen lässt zu wünschen übrig. Wegen Beleidigung von zwei Polizeibeamten in zwei Fällen wurde der Mann zu einer Geldstrafe von 1400 Euro (35 Tagessätze zu 40 Euro) verurteilt.
Dieses Urteil passte dem Mann, der wohl kein Kind von Traurigkeit ist, denn ihm sitzt eher der Schalk im Nacken: „Da mache ich gleich eine Überweisung“, sprudelte es aus ihm gleichsam wie aus einem Wasserfall heraus. Tatsächlich schien ihm eine Zentnerlast vom Herzen zu fallen, als er vom Vorsitzenden Richter hörte, dass er 400 Euro weniger auf den Tisch blättern soll: Der Strafbefehl war nämlich auf 1800 Euro ausgestellt. Dagegen hatte der Angeklagte Einspruch erhoben. Dies mit Erfolg. Denn auch die Vertreterin der Anklage hatte am Ende des Verfahrens nichts gegen die Minderung einzuwenden.
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