Garage nur mit Satteldach
Eching überarbeitet Regelwerk
Eching Ihre Stellplatzsatzung haben die Echinger Gemeinderäte überarbeitet. Wie Bürgermeister Siegfried Luge sagte, sei bereits diskutiert worden, ob vor Garagen eine Umzäunung mit Gartentor zulässig sei. Im Amtsdeutsch heißt das Stauraum. Diese Formulierung will man nun explizit in die Stellplatzsatzung der Gemeinde aufnehmen. Bei der Durchsicht der Ortssatzung stellte der Gemeindechef fest, dass ein Satteldach für Garagen nicht verlangt werde.
Ein Satteldach sei immer bei Bauanträgen gefordert worden, sagte Luge, aber in zwei Fällen sei man inzwischen eines Besseren belehrt worden, da die Rechtsgrundlage fehlte.
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