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Außenbereich
27.02.2017

Mit klarer Linie oder von Fall zu Fall?

Die Denklinger Gemeinderäte sind sich bei Bebauungsrichtlinien uneins

Kopfzerbrechen bereiteten dem Denklinger Gemeinderat zwei Bauvoranfragen mit der Absicht, in der Birkenstraße je ein Einfamilienhaus mit Garage zu errichten. Der Grund: Die beiden Bauvorhaben liegen im Außenbereich und sind in ihrer Art nicht privilegiert.

Vom Grundsatz her, den Bürgermeister Michael Kießling im Rahmen der Diskussion auch mehrfach anführte, kann der Gemeinderat einer Bebauung an dieser Stelle nicht zustimmen. Gleichzeitig aber führten einige Gemeinderäte an, dass immer mehr junge Leute von noch vorhandenen Hofstellen der Gemeinde vertrieben würden, wenn ihnen kein Baurecht eingeräumt würde. Das führe schlussendlich dazu, dass die Hofstellen aufgelassen und irgendwann an Bauträger verkauft würden. Eine Entwicklung, mit der einige im Gremium nicht glücklich sind. Die Frage von Regina Wölfl, ob es denn irgendeine Möglichkeit gebe, vor allem im vorliegenden Fall Baurecht zu schaffen, beantwortete Geschäftsführer Johann Hartmann. Natürlich könne mit einer Bauleitplanung, also der Aufstellung eines Bebauungsplanes oder einer Ortsabrundungssatzung versucht werden, Baurecht zu schaffen, allerdings sei das ein langer und steiniger Weg, und der Ausgang nicht vorhersehbar.

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