Wenn man nicht mehr selbst entscheiden kann
Reichlinger Bürgerstiftung klärt über Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung auf
Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung – es gibt viele Möglichkeiten, für den Fall vorzusorgen, dass man durch Unfall, Krankheit oder Alter bestimmte Entscheidungen nicht mehr treffen kann. Allerdings gibt es dabei auch einiges zu beachten. Das wurde bei einem Vortrag bei der Bürgerstiftung Reichling-Ludenhausen deutlich. „Die ideale Vorsorge gibt’s nicht“, meinte am Ende einer der gut 30 Zuhörer. Wichtig sei aber, sich frühzeitig damit zu beschäftigen, so Seniorenbeauftragter Hubert Frankl.
Wenn Menschen „geistig, mental oder psychisch“ nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten zu regeln, muss von Gesetz wegen ein Betreuer für ihn gesucht werden, so Stefan Hof vom Verein für Betreuungen Starnberg-Landsberg. Das Betreuungsgericht beauftragt dann die Betreuungsstelle am Landratsamt. Ein Gutachten von einem Facharzt wird in Auftrag gegeben und es wird festgestellt, in welchem Umfang eine Betreuung nötig ist.
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