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21.08.2012

Ehrensold an Amtszeit koppeln

Christian Wulff darf sich über eine satte Erhöhung seiner Altersbezüge freuen. Doch was spricht dagegen, die Höhe der Bezüge an die Zeit im Amt zu koppeln?

Es gibt auch noch gute Nachrichten für Christian Wulff. Während die Staatsanwaltschaft Hannover weiter gegen ihn wegen des Verdachts der Vorteilnahme im Amt ermittelt, darf er sich über eine satte Erhöhung seiner Altersbezüge freuen. Der Ehrensold steigt um rund 18000 Euro auf 217000 Euro im Jahr. Das ist viel Geld für einen erst 53-Jährigen, der nicht einmal zwei Jahre amtierte. „Normale“ Angestellte können von solchen Summen nur träumen.

Die Ehrensold-Regelung ist Ausdruck des Respekts und der Anerkennung für die geleistete Arbeit an der Spitze des Staates, die in der Regel am Ende einer langen und erfolgreichen politischen Karriere stand. Dass dies bei Christian Wulff alles anders war, dass er viel zu jung das höchste Amt des Staates erreichte und seine Berufung nach dem überraschenden Rücktritt seines Vorgängers Horst Köhler im Hauruckverfahren erfolgte, ist inzwischen hinlänglich bekannt und allen Beteiligten eine Lehre. Dennoch verbietet sich eine Sonderbehandlung, eine „Lex Wulff“ hätte vor dem Verfassungsgericht kaum Bestand. Gleichwohl ruft der Fall nach einer grundlegenden Reform: Was spricht dagegen, die Höhe der Bezüge an die Zeit im Amt zu koppeln? Mit einer simplen Konsequenz: Den vollen Ehrensold gibt es nur für die volle Amtszeit.

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