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16.12.2011

Nur ein vorläufiger Sieg

Das Urteil des Mannheimer Verwaltungsgerichtshofs zu Stuttgart 21 ist der erste juristische Punktsieg überhaupt, den die Gegner des Projekts in dem zähen Tauziehen errungen haben.

Das Urteil des Mannheimer Verwaltungsgerichtshofs zu Stuttgart 21 ist der erste juristische Punktsieg überhaupt, den die Gegner des Bahnprojekts in dem zähen Tauziehen errungen haben. Praktisch sind die Folgen des teilweisen Baustopps aber überschaubar. Der anstehende Abriss des Bahnhof-Südflügels und die Baumfällarbeiten sind davon nicht berührt. Dass die Gegner die gerichtliche Vorlage nutzen und einmal mehr einen umfassenden Baustopp fordern, gehört zum üblichen Ritual der politischen Auseinandersetzung um das Milliardenprojekt. Das Urteil verschafft ihnen dabei sicherlich Oberwasser.

Dem Umweltschutzverband BUND ging es bei seiner Klage ums Prinzip. Das Gericht hat auch nicht die Genehmigung als Ganzes kassiert, sondern lediglich eine nachträgliche Anhörung des BUND gefordert. Der Streit um den Juchtenkäfer zeigt, welch hohen Stellenwert der Naturschutz in Deutschland einnimmt. Gegner von Großprojekten stellen besonders den Schutz seltener Tierarten ins Zentrum ihres Widerstandes. Weil inzwischen auch der Bau von Stromtrassen, Windrädern und Wasserkraftwerken bedroht ist, beginnt selbst bei den Grünen das Nachdenken über eine neue Balance von Natur- und Klimaschutz.

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