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  3. Feierstunde: Ehrenzeichen für 68 Ehrenamtliche

Feierstunde
25.10.2012

Ehrenzeichen für 68 Ehrenamtliche

68 aktive Feuerwehrleute erhielten bei einer Feierstunde im Landratsamt das Ehrenzeichen des Freistaates Bayern für langjährigen Feuerwehrdienst überreicht, davon 41 für 25 Jahre und 27 für 40 Jahre. Unser Bild zeigt die Geehrten mit Landrat Erich Josef Geßner (vorne rechts) und Kreisbrandrat Dr. Bernhard Schmidt (vorne links).
Foto: Wilhelm Schmid

Landrat Geßner zeichnet Feuerwehrmänner für ihr langjähriges Engagement aus

Landkreis „Teamgeist, mannschaftliche Geschlossenheit und Kameradschaft – dieser Dreiklang muss stimmig sein, damit eine Wehr funktioniert. Was nützt das ganze moderne Gerät, wenn die Truppe nicht harmoniert? Entscheidend kommt es auch bei den Feuerwehren auf die Menschen an, die in ihr Dienst tun. Ihren Dienst versehen sie freiwillig, das kommt schon in dem Attribut zum Ausdruck, das den weitaus meisten Feuerwehren im Landkreis vorangestellt ist. Es sind Freiwillige Feuerwehren, keine Berufsfeuerwehren, das heißt, alle Aktiven sind ehrenamtlich neben dem Beruf, dem Studium oder der Schule tätig. Sie, liebe Feuerwehrleute, verzichten auf Freizeit, um der Allgemeinheit zu dienen.“ Mit diesen Worten eröffnete Landrat Erich Josef Geßner die Verleihung der Ehrenzeichen für langjährig aktive Feuerwehrleute, zu der sich im Sitzungssaal des Landratsamtes neben zahlreichen Kommunalpolitikern und Feuerwehr-Führungskräften die stolze Zahl von 68 Mann eingefunden hatten. 41 von ihnen erhielten das Ehrenzeichen des Freistaates Bayern 2. Klasse in Silber für 25 Jahre und 27 wurden mit dem Ehrenzeichen 1. Klasse in Gold für 40 Jahre Feuerwehrdienst ausgezeichnet.

Mit seiner Gratulation und dem Dank auch an die Angehörigen verband Landrat Geßner eine Würdigung des Dienstes: „Jeder kann in eine Notlage kommen, aus der nur die Feuerwehr ihn befreien kann. Jeder kann in eine Situation geraten, in der nur die Feuerwehr größeren Schaden verhüten kann. Jeder von uns kann auf die Hilfe der Feuerwehr angewiesen sein.“

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