Länger an der Spritze
Der Landtag hat die Altersgrenze für den Dienst in der Feuerwehr auf 65 Jahre angehoben. Eine gute Sache, findet der Kreisbrandrat, aber das reicht ihm noch nicht
Feuerwehrleute dürfen jetzt zwei Jahre länger Dienst tun, der Landtag hat die Altersgrenze angehoben. „Eine gute Entscheidung, die sich der heutigen Lebenswirklichkeit anpasst“, so kommentiert Kreisbrandrat Bernhard Schmidt die Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes, die seit dem 1. Juli gilt. Demnach können ehrenamtliche Feuerwehrleute nun bis zum 65. Lebensjahr aktiv sein. Bisher war bereits mit 63 Jahren Schluss. Damit soll die Einsatzfähigkeit der Truppe vor Ort auch in Zukunft sichergestellt sein. „Es gibt sicherlich Feuerwehrleute, die mit 65 Jahren noch topfit sind; auch im Berufsleben sind ja viele Leute noch über ihr 65. Lebensjahr hinaus handwerklich tätig und so ist diese Gesetzesänderung nur die logische Folge der allgemeinen Lebenssituation unserer Zeit“, erklärt der Kreisbrandrat. Und er führt weiter aus: „Es muss ja gar nicht sein, dass ein 65-Jähriger im Chemie-Vollschutzanzug in den Einsatz geht; auch als Führungskräfte oder in bestimmten Funktionen wie beispielsweise als Maschinisten oder in der Atemschutzüberwachung braucht man erfahrene Leute“.
Von den rund dreitausend Feuerwehrleuten im Landkreis befinden sich allerdings derzeit nur knapp neunzig in der Altersgruppe „Ü60“, und nicht nur deshalb ist die Gesetzesänderung für den obersten Feuerwehrmann im Kreis nicht das Wichtigste: „Diese Neuerung löst die Personalprobleme sicherlich nicht, viel mehr verspreche ich mir von der gleichzeitig eingeführten gesetzlichen Grundlage für die Kinderfeuerwehr“ betont Schmidt. Demnach können die kommunalen Wehren nun Gruppen bilden, in die schon Buben und Mädchen unterhalb der bisherigen Altersgrenze von zwölf Jahren Aufnahme finden. Dort werden sie spielerisch an die Aufgaben herangeführt.
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