Für den Feuerwehr-Einsatz zahlen
Die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz der Nördlinger Wehren wurde erneuert. Ordnungsamtschef Landgraf betont, man werde „mit Fingerspitzengefühl“ agieren
Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat unter anderem angeregt, die Pauschalsätze der Kosten für die Nördlinger Feuerwehren in der bisherigen Satzung zu prüfen und genauer zu differenzieren. Die Satzung wurde im Jahr 2004 hauptsächlich erlassen, um Einsätze bei Ölspuren und Türöffnungen mit den betreffenden Verursachern abrechnen zu können. Mittlerweile werden auch falsch ausgelöste Alarme von Brandmeldern abgerechnet.
Die Stadtverwaltung erstellte auf der Basis einer Mustervorlage eine neue Kostensatzung mit einer sehr detaillierten Einzelposten-Kalkulation. Zusätzlich wurden Punkte wie Serviceleistungen für nicht-städtische Feuerwehren aufgenommen, etwa das Waschen von Schutzkleidung, Wäsche und Prüfung von Schläuchen oder Ausbildung. Den Satz für Personalkosten erhöhte man von 12,78 auf 24 Euro pro Stunde. Maßnahmen zur Personenrettung können nicht abgerechnet werden, wobei die Frage auftaucht, was zur Rettung gehört und was nicht.
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