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Justiz
19.10.2017

Mutter und Tochter stehlen aus Tierliebe Chow-Chow

Am Amtsgericht sind zwei Frauen nun zu einer Geldstrafe verurteilt worden. (Archivfoto)
Foto: Verena Mörzl

Die beiden Frauen nahmen an, dass der Hund vernachlässigt worden ist. Nun standen sie vor Gericht.

Aus Tierliebe wurde Selbstjustiz im weitesten Sinne, wie es der Vorsitzende Richter Andreas Krug am Ende der Verhandlung vor dem Nördlinger Amtsgericht interpretiert: Im Januar dieses Jahres besuchen eine 40-jährige Frau und deren 17-jährige Tochter eine frühere Nachbarin in einer Stadt nördlich des Riesrandes. Die Bekannte schildert die angebliche Not eines Chow-Chow-Welpen in der Nachbarschaft, der 24 Stunden am Tag draußen zubringen müsse, in einem Bretterverschlag hause, mit einer Wäscheleine angebunden sei und nichts zu Fressen und Trinken bekomme. Die Besucherinnen fahren erst nach Hause, dann überredet die Tochter ihre Mutter, den Hund zu „retten“ und zu sich nach Hause zu holen, ohne die Besitzerin groß zu fragen – zu ihr habe man schon immer ein schlechtes Verhältnis gehabt, geben die Angeklagten an. Später ruft die Mutter dann beim Veterinäramt an, wo ihr bestätigt worden sei, es sei ihr durchaus erlaubt, das Tier zu sich zu nehmen, aufzupäppeln und dann in ein Tierheim zu bringen. „Das glaube ich einfach nicht“, sagt Richter Krug später, „so etwas macht keine Behörde.“

Die Hundebesitzerin schildert den Fall als Zeugin aus ihrer Perspektive: Sie habe den Welpen immer wieder draußen angehängt, da er noch nicht stubenrein war; nicht an einer Wäscheleine, sondern an einer eigens gekauften Freilaufleine. Als das Tier verschwunden war, habe sie einige Stunden vergeblich nach ihm gesucht und dann eine Suchanzeige auf Facebook gestellt. Daraufhin geschah später etwas Dubioses: Eine Frau kam zu ihr ins Geschäft und erklärte, sie habe den Hund wohlbehalten in einem Nachbarort gesehen, worauf ihr die Besitzerin 50 Euro Belohnung aushändigte. Später brachte die Frau das Geld wieder zurück und gab zerknirscht zu, sie habe im Auftrag der Hundediebin gehandelt. Als sich die Besitzerin dort meldete, wurde sie von der Tochter in einer Sprachnachricht schwer beleidigt. Den Hund brachten Mutter und Tochter nach drei Tagen wieder zurück; sowohl der Diebstahl als auch die Beleidigung wurden angezeigt.

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