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  3. Karlsruhe: 44-Jähriger für Mord an Nachbarin zu lebenslanger Haft verurteilt

Karlsruhe
02.10.2015

44-Jähriger für Mord an Nachbarin zu lebenslanger Haft verurteilt

Mit 22 Messerstichen hat ein Mann in Karlsruhe seine Nachbarin getötet. Dafür muss er lebenslang ins Gefängnis.

Ein 44 Jahre alter Mann ist für den Mord an einer Nachbarin zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Er hatte die 38-Jährige Ende März in Karlsruhe mit 22 Messerstichen getötet. Das Landgericht sprach das Urteil gegen den geständigen Mann bereits nach dem zweiten Verhandlungstag am Donnerstagnachmittag, wie ein Sprecher des Gerichts am Freitag sagte.

Durch seine furchtbare, brutale und sinnlose Tat habe eine Familie ihre einzige Tochter verloren, sagte der Vorsitzende Richter nach einem Bericht der Zeitung "Badische Neueste Nachrichten" in seiner Urteilsbegründung. Der 44-Jährige war gefasst worden, weil er mit der EC-Karte seines Opfers Geld abgehoben hatte.

Angeklagter berief sich auf Erinnerungslücken

Der Täter hatte die Frau in die Wohnung seiner verstorbenen Mutter gebeten, um ihm beim Abhängen eines Schrankes zu helfen. Als sie gehen wollte, griff er sie von hinten an, umklammerte ihren Hals und forderte Geld. Sie wehrte sich heftig. Daraufhin stach er zu.

Der 44-Jährige berief sich auf Erinnerungslücken, die ihm das Gericht dem Bericht zufolge aber nicht abnahm. Die Leiche war wenige Tage nach der Tat in der Badewanne entdeckt worden.

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