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Urteil
23.08.2014

Drei Jahre Haft für Raubkopierer

Vielleicht steht nicht überall «Raubkopie» drauf, aber: Das Hoch- und Runterladen von urheberrechtlich geschützten Filmen, Spielen oder Liedern ist grundsätzlich verboten.
Foto: Frank Rumpenhorst dpa

Weil er den Action-Streifen "Fast & Furious 6" im Kino abgefilmt und im Internet angeboten hat, wurde ein Brite zu knapp drei Jahren Haft verurteilt.

Ein britischer Raubkopierer muss 33 Monate ins Gefängnis, weil er den US-Actionfilm "Fast & Furious 6" heimlich abgefilmt und ins Internet gestellt hat. Wie britische Medien am Samstag berichteten, wurde die illegale Kopie des Streifens 779 000 Mal kostenfrei heruntergeladen. Die Hollywood-Produktionsfirma Universal Pictures hatte über die britische Föderation gegen Copyright-Diebstahl (Fact) geltend gemacht, dass ihr ein geschätzter Verlust von 2,3 Millionen Pfund (2,8 Millionen Euro) entstanden sei.

Geringer Profit, große Strafe

Der 25-jährige Programmierer gestand vor dem Gericht im mittelenglischen Wolverhampton, auch kostenpflichtige Kopien des Films illegal verteilt zu haben. Er bezifferte den Erlös aus dem Verkauf der DVDs auf rund 150 Euro. Der Richter nannte sein Vorgehen "dreist und arrogant." Es gehe nicht in erster Linie um den persönlichen Profit. Die Ernsthaftigkeit des Falls läge in dem Schaden für die "Filmindustrie als Ganzes", sagte der Richter  bei der Verurteilung am Freitag. dpa

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