Dreijährige stirbt nach Behandlung mit nicht zugelassenem Mittel
Nach dem Tod eines dreijährigen Mädchens in einer Kinderklinik ist nun bekannt geworden, dass das Narkosemittel bei Kindern unter 16 Jahren gar nicht hätte verwendet werden dürfen.
Nach dem Tod eines dreijährigen Mädchens in einer Innsbrucker Kinderklinik hat am Freitag die österreichische Zulassungsstelle für Arzneimittel mitgeteilt, dass das bei der Behandlung eingesetzte Narkosemittel Propofol bei Kindern unter 16 Jahren gar nicht verwendet werden darf. Bereits am 15. Oktober wachte das Mädchen nach einem Routineeingriff nicht mehr aus der Narkose auf. Propofol ist das Narkosemittel, welches auch mit Tod Michael Jacksons in Verbindung gebracht wird. dapd
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