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  3. Berlin: Erzieherin wegen Missbrauch eines 13-Jährigen verurteilt

Berlin
24.01.2019

Erzieherin wegen Missbrauch eines 13-Jährigen verurteilt

Eine Erzieherin wurde wegen Missbrauchs zu einer Haftstrafe verurteilt.
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

Eine 35-jährige Erzieherin in Berlin ist zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Sie hatte Sex mit einem 13-jährigen Jungen gehabt.

Während der Dienstzeit einer Frau als Betreuerin einer Wohngruppe für Kinder war es zu mehreren Missbrauchstaten gekommen. Begonnen habe es durch einen Zungenkuss im Büro. Dies gab die Frau, die selbst Mutter eines 12-jährigen Sohnes ist, während des Prozesses an. Anschließend sei es zum ungeschützten Geschlechtsverkehr "in seinem Bett und einige Monate später auf der Couch" gekommen. Dies geschah allerdings auf die Initiative des 13-Jährigen hin, betonte die Angeklagte. Sie gab vor Gericht  zu, Grenzen überschritten  und "irgendwie die Kontrolle verloren" zu haben.

Sex mit 13-Jährigem: Erzieherin zu Haftstrafe verurteilt

Die 22 Jahre ältere Frau wurde nun vom Gericht zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Es sei drei Mal zu sexuellen Handlungen zwischen dem 13-jährigen Jungen und seiner damaligen Betreuerin gekommen, begründete das Berliner Amtsgericht am Tiergarten seine Entscheidung am Mittwoch. Die Frau hatte die Vorfälle bereits im Voraus weitestgehend gestanden. Die Angeklagte Erzieherin betonte, dass der Junge den Sex mit ihr gewollt habe, auch nachdem sie ihn auf die Strafbarkeit hingewiesen hatte. "Trotzdem sei es dazu gekommen".

Der Verteidiger vertrat vor Gericht die Annahme, seine Mandantin habe in der problematischen Gruppe eine "Nähe durch Verständnis" aufbauen wollen und plädierte auf einen sogenannten minderschweren Fall. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe sei die Angeklagte unverzüglich entlassen worden. "Für sie ist klar, dass sie nie wieder in dem Bereich arbeiten kann." Das Gericht folgte mit dem Urteil dennoch dem Antrag der Staatsanwältin, die in zwei Fällen von einem schweren Kindesmissbrauch ausging. Es wird mit Rechtsmitteln gegen die Entscheidung gerechnet. (dpa)

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