Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Krankenkassen: Fast jede zweite geprüfte Krankenhaus-Rechnung ist falsch

Krankenkassen
18.08.2011

Fast jede zweite geprüfte Krankenhaus-Rechnung ist falsch

Viele Krankenhäuser stellen ihre Patienten falsche oder zu hohe Rechnungen aus. Fast jede zweite geprüfte Rechnung musste 2010 korrigiert werden, heißt es in einem Medienbericht.

Schon vor einem halben Jahr wurde bekannt, dass knapp jede dritte geprüfte Klinikabrechnung fehlerhaft ist. Zu diesem Schluss kam der Bundesrechnungshof damals. Die Krankenkassen zahlten demnach rund 875 Millionen Euro zu Unrecht an die Krankenhäuser - Geld, das in Form der Beiträge bei den Patienten kassiert wird.

Allerdings scheint die Zahl der falschen Abrechnungen sogar noch höher zu sein.  "Im Schnitt waren 45,6 Prozent der geprüften Rechnungen zugunsten der Kassen zu korrigieren", heißt es jetzt in einem internen Bericht des Spitzenverbands der Kassen, der der WAZ vorliegt. So blieben die Patienten bisweilen länger in der Klinik als nötig, hieß es. Auch würden mitunter Medikamente abgerechnet, die gar nicht verabreicht worden seien.

Die Deutsche Krankenhaus Gesellschaft bestreitet laut dem Bericht die Vorwürfe. Von den Kassen würden hauptsächlich Streitfälle untersucht.

Krankenkassen fordern Strafzahlung

Die Krankenkassen forderten angesichts der falschen Rechnungen schon länger, dass Krankenhäuser zusätzlich zur Rückerstattung je nachgewiesen falscher Abrechnung eine Pauschale von 300 Euro an die Kasse zahlen müssen. AZ, dapd

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.