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  3. Berlin: Feuerattacke gegen Obdachlosen: Zwei Jahre und neun Monate Haft

Berlin
13.06.2017

Feuerattacke gegen Obdachlosen: Zwei Jahre und neun Monate Haft

U-Bahnhof Schönleinstraße. Hier wurde ein schlafender Obdachloser angezündet. Sechs junge Männer im Alter zwischen 16 und 21 Jahren stehen deswegen vor Gericht.
Foto: Tobias Kleinschmidt, dpa (Symbolfoto)

Zwei Männer haben einen Obdachlosen angezündet. Rechneten die Männer mit seinem Tod? Das Gericht verneinte - und verurteilte wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung.

Knapp ein halbes Jahr nach der Feuerattacke gegen einen schlafenden Obdachlosen in einem Berliner U-Bahnhof ist der Haupttäter zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Berliner Landgericht ließ in seinem Schuldspruch am Dienstag den Vorwurf des versuchten Mordes fallen und verhängte die Strafe gegen den 21-Jährigen wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung. Die Attacke am Weihnachtsabend 2016 hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst.

Drei 17 bis 18 Jahre alte Mitangeklagte wurden wegen Beihilfe zu Jugendstrafen von jeweils acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Zwei weitere Angeklagte im Alter von 16 und 19 Jahren bekamen wegen unterlassener Hilfeleistung jeweils vier Wochen Arrest und müssen gemeinnützige Arbeit leisten. 

Versuchte gefährliche Körperverletzung wiegt aus juristischer Sicht nicht so schwer wie versuchter Mord. Diesen Vorwurf hatte die Staatsanwaltschaft gegen die sechs jungen Männer in ihrer Anklage erhoben. Für den 21-Jährigen hatte die Staatsanwaltschaft wegen versuchten Mordes vier Jahre Haft gefordert. Dem folgte das Gericht nun nicht. 

Angeklagten hatten Tötungsversuch zurückgewiesen

Den Flüchtlingen aus Syrien und Libyen war vorgeworfen worden, in der Weihnachtsnacht 2016 den Obdachlosen auf einer Bank im Kreuzberger U-Bahnhof Schönleinstraße angezündet zu haben. Fahrgäste löschten die Flammen, der ahnungslose Mann aus Polen blieb unverletzt. Die Angeklagten hatten im Prozess einen Tötungsversuch zurückgewiesen. 

Der 21-Jährige gab aber zu, ein Taschentuch in Brand gesteckt zu haben, er habe den Mann aber "nur durch ein kleines Feuerchen aufschrecken wollen". Seine Begleiter erklärten, sie hätten mit der Tat nichts zu tun.

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Ein siebter Mitangeklagter war bereits zuvor zu zwei Wochen Jugendarrest wegen unterlassender Hilfeleistung verurteilt worden. 

Dass der Fall so rasch aufgeklärt wurde, lag auch an Aufnahmen aus Videokameras. Nach der Veröffentlichung von Bildern stellten sich die meisten Verdächtigen. Zu erkennen war auf den Aufnahmen, dass die jungen Männer vom Tatort flohen, ohne sich um den Obdachlosen zu kümmern.  dpa

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Die Diskussion ist geschlossen.

13.06.2017

Nachdem es sich um Migranten handelt, wird man es sicher so drehen, das eine Bewährungsstrafe herauskommt. Die Täter haben billigend in Kauf genommen, das der Mann verbrennt oder schwer verletzt wird. Das nichts passiert ist, ist nicht ihnen gutzuschreiben. Für diese Personengruppen immer schön die Samthandschuhe anziehen!

13.06.2017

In so einem Fall wäre ich für sofortige Ausweisung und Überstellung an die syrischen bzw. libyschen Behörden zur "weiteren Verwendung".

13.06.2017

Dafür wäre ich auch zu 100 % , für Deutschland wäre es jedenfalls sicherer und auch billiger, solche Typen schnellstens los zu werden.