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  3. Geburtstagssong: "Happy Birthday" könnte bald rechtefrei sein

Geburtstagssong
09.02.2016

"Happy Birthday" könnte bald rechtefrei sein

«Happy Birthday» könnte künftig rechtefrei sein. Jahrelang hat sich eine Gruppe Dokumentarfilmer mit Musikgiganten Warner vor einem Gericht in Kalifornien um die Rechte gestritten.
Foto: Wulf Pfeiffer/Archiv (dpa)

Nach einem Gerichtsstreit könnte das Geburtstags-Lied "Happy Birthday" bald rechtefrei sein. Nach Medienberichten will Warner seine Rechte an dem Song aufgeben.

Nach jahrelangem Gerichtsstreit könnte das weltbekannte Lied "Happy Birthday" bald rechtefrei sein. Der Musikgigant Warner wolle seine Rechte an dem Song aufgeben und 14 Millionen Dollar (etwa 12,4 Millionen Euro) zurückzahlen, berichteten US-Medien am Dienstag unter Berufung auf Gerichtsakten. Ein Richter müsse der Einigung aber noch zustimmen.

Eine Gruppe Dokumentarfilmer hatte gegen Warner geklagt. Der Musikgigant hatte an "Happy Birthday", das zu den bekanntesten Liedern der Welt zählt und in praktisch allen Kulturkreisen gesungen wird, Schätzungen zufolge rund zwei Millionen Dollar Lizenzgebühren pro Jahr verdient.

"Happy Birthday" bald frei: Lied hieß zuerst "Good Morning to You"

Komponiert hatte das Lied 1893 die Musikerin Mildred Hill aus dem US-Bundesstaat Kentucky gemeinsam mit ihrer Schwester, der Kindergärtnerin Patty. Es hieß ursprünglich "Good Morning to You" und war ein Lied für kleine Kinder. Der Geburtstagstext entstand erst später.

Seit Jahrzehnten beanspruchten Musikverlage die Rechte an dem Song. Privat durfte das Lied zwar jeder singen, aber bei einer kommerziellen Nutzung, etwa in Filmen oder auf elektronischen Grußkarten, klingelten bei Warner/Chappell Music die Kassen. dpa

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