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Halle
16.03.2017

„König von Deutschland“ muss fast vier Jahre in Haft

Peter Fitzek nennt sich „König von Deutschland“ und muss in Haft.
Foto: dpa

Er nennt sich "König von Deutschland", hat einen Staat und eine Bank gegründet - und das Eingezahlte selbst genommen. Jetzt wurde Peter Fitzek zu fast vier Jahren Haft verurteilt.

„Unglaublich“, „Skandal“ und „Witz“ ruft der Angeklagte, kaum dass das Strafmaß verkündet ist. Wegen unerlaubter Bankgeschäfte und schwerer Untreue wird Peter Fitzek, selbst ernannter „König von Deutschland“, vor dem Landgericht Halle zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt.

 Während der Urteilsbegründung schimpft er immer heftiger über die „Verlogenheit“ des Gerichts. Die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens hat erkennbar Mühe, ruhig zu bleiben.

Der Mann mit dem dünnen Zopf rief 2012 im sachsen-anhaltischen Wittenberg sein „Königreich Deutschland“ aus. Er gründete eine eigene Krankenkasse, stellte eigene Ausweise und Fahrerlaubnisse für sich und seine Anhänger aus und gründete schließlich eine eigene Bank. Fast 600 Menschen zahlten laut Anklage in eine sogenannte Kooperationskasse teils zehntausende Euro ein. Mindestens 1,3 Millionen davon hob Fitzek nach Auffassung des Gerichts ab und verwendete das Geld für eigene Zwecke.

Wo das Geld geblieben ist, diese Frage konnte auch das Gericht in dem Verfahren nicht beantworten. Die Anleger hätten das Geld in dem Glauben eingezahlt, es irgendwann zurückzubekommen, sagt die Vorsitzende Richterin. „Über Jahre hinweg haben Sie letztlich vor sich hingewurstelt und viel Geld eingenommen“, sagt Mertens.

König von Deutschland muss ins Gefängnis

Einige Seitenhiebe kann sich auch Mertens nicht verkneifen. Die Klagen Fitzeks über die untragbaren Zustände im Hallenser Gefängnis kontert sie mit dem Verweis auf ausbleibende Steuergelder. „Wenn die JVA kein Geld hat, liegt das auch daran, dass der eine oder andere keine Steuern zahlt“, sagt sie.

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Sie spielt damit indirekt auf die Nähe des selbst ernannten Königreichs zu den Reichsbürgern an. Sowohl die Reichsbürgerbewegung als auch Selbstverwalter wie Fitzek werden in Sachsen-Anhalt vom Verfassungsschutz beobachtet. Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik nicht an. Sie verweigern daher Steuerzahlungen. Einige Anhänger vertreten rechtsextremistische Positionen. Auch das „Königreich Deutschland“ sieht sich als „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reichs. (afp)

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