Mädchen-Clique nach gefilmter Prügelattacke verurteilt
Eine Mädchen-Clique prügelte ein 13-jähriges Mädchen und stellten die Videos anschließend ins Netz. Ein Richter verurteilte die Schlägerinnen zu Haftstrafen auf Bewährung.
Eine Mädchen-Clique drangsaliert eine 13-Jährige mit Schlägen und filmt die Prügelattacke mit Handys. Ein Richter verhängt Strafen gegen Schlägerinnen und Schaulustige.
13-Jährige von Mädchen-Clique verprügelt
Ein Mädchen ist Opfer einer Prügelattacke von anderen Jugendlichen geworden, die ihre Tat filmten und ins Internet stellten - das Amtsgericht Tübingen hat fünf Teenager dafür am Mittwoch verurteilt. Gegen zwei 14-jährige Mädchen verhängte der Richter unter anderem wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung Haftstrafen von je einem halben Jahr auf Bewährung, einwöchigen Arrest sowie 80 Sozialstunden.
Drei weitere Mädchen müssen gemeinnützige Arbeit leisten. Der Hintergrund der Tat auf einem Spielplatz im vergangenen November ist weiterhin unklar.
Angeklagt waren sieben Jungen und Mädchen im Alter zwischen 14 und 16 Jahren. Nicht alle hatten die 13-Jährige geschlagen: Drei Angeklagte hatten die Prügelattacke per Handy aufgenommen. Drei andere seien Teil einer Drohkulisse gewesen, erklärte der Staatsanwalt. Ein Mädchen war zum Zeitpunkt der Attacke nicht strafmündig.
Clique verprügelte Mädchen auf Spielplatz und stellten die Aufnahmen ins Netz
Neben den zwei verurteilten Schlägerinnen fielen Urteile gegen zwei weitere 14-Jährige und eine 15-Jährige wegen Beihilfe zur Körperverletzung. Den Mädchen wurden Sozialstunden auferlegt. Das Verfahren gegen die zwei Jungen wurde gegen die Auflage von jeweils 30 Arbeitsstunden eingestellt.
Die Clique hatte die 13-Jährige auf dem Spielplatz nahe einer Tübinger Schule umstellt. Dann schlugen drei Mädchen abwechselnd zu, während andere ihre Handys zückten. Das Video landete im Internet, wo es sich schnell verbreitete. Das brutale Vorgehen der Mädchen löste Entsetzen und Gewaltaufrufe gegen die Schlägerinnen aus.
Prügel-Video verbreitete sich im Netz
Das Opfer werde wegen der Verbreitung der Aufnahmen im Internet dauerhaft mit der Tat konfrontiert, sagte der Richter bei der Urteilsverkündung. Dies sei bei den Strafen berücksichtigt worden. Beim Verfahren war die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden.
Die Polizei hatte nach dem Vorfall an die Nutzer sozialer Medien appelliert, das Video nicht weiterzuverbreiten. Zudem waren Kontrollen an einer Schule verstärkt worden.
Stefan Middendorf vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg sagte am Abend in der SWR-Sendung "Landesschau aktuell", es gebe keinen neuen Trend bei Gewalttaten unter Jugendlichen. Nach seinen Angaben ist es schwierig, Material aus dem Internet zu entfernen. Je schneller sich ein Opfer aber melde, desto besserstünden die Chancen, sagte Middendorf. "Aber die Garantie kann Ihnen letztlich keiner geben."
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