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  3. Todesurteil gegen iranischen Musiker: Massen-E-Mail: Verbreitet das Konsulat den Mordaufruf?

Todesurteil gegen iranischen Musiker
25.05.2012

Massen-E-Mail: Verbreitet das Konsulat den Mordaufruf?

Bereits zum zweiten Mal ist ein Todesdekret gegen den in Deutschland lebenden iranischen Rapper Shahin Najafi erlassen worden.
2 Bilder
Bereits zum zweiten Mal ist ein Todesdekret gegen den in Deutschland lebenden iranischen Rapper Shahin Najafi erlassen worden.
Foto: Screenshot Youtube

Viele in Deutschland lebende Iraner haben eine ominöse E-Mail erhalten, in der sie auf die Fatwa gegen den iranischen Musiker Shahin Najafi aufmerksam gemacht wurden.

Eine große Zahl in Deutschland lebender Iraner hat vor kurzem eine E-Mail erhalten, in der im Namen Gottes des Barmherzigen auf die aufmerksam gemacht wird. Der Musiker wird darin als "Verdammter" diffamiert, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet.

Bereits zwei Todesdekrete ausgesprochen

Er hat angeblich den zehnten Imam der schiitischen Muslime beleidigt. Jetzt soll sein Kopf rollen! Bereits zum zweiten Mal ist ein gegen den in Deutschland lebenden iranischen Rapper Shahin Najafi erlassen worden. Großajatollah Nasser Makarem Schirasi rief zum Mord aus.

Der SZ liegt ein Exemplar der E-Mail vor. Der Empfänger sagte gegenüber dem Blatt, er habe diese E-Mail von einem Angestellten des iranischen Generalkonsulats in München erhalten.

Stecken Mitarbeiter des Konsulats hinter der E-Mail?

Bei der Nachricht handelt sich laut Süddeutsche Zeitung um eine über mehrere Tage hinweg vielfach weitergeleitete Mail, was den Schluss nahelegt, dass dieser elektronische Brief systematisch an zahlreiche in Deutschland lebende Iraner gesendet wurde. Dahinter könnten Mitarbeiter des Konsulats stecken, die aufgrund ihres Dienstes Zugang zu den Adressen haben.

Die iranische Botschaft in Berlin dementierte derartige Vermutungen "aufs schärfste", von ihr und von den Generalkonsulaten seien solche Mails nicht verschickt worden. "Es kann sein, dass jemand die Möglichkeit hatte, die Adressen zu bekommen", räumte der Pressesprecher der Botschaft gegenüber der Süddeutschen ein.

Kein Verstoß gegen deutsches Recht

Offiziell sei so etwas jedoch nicht geschehen. "Wir halten uns an die Gesetze." Die Mail verstößt laut Münchner Staatsanwaltschaft, der das Schreiben inzwischen vorliegt, nicht gegen deutsches Recht. Es handle sich bei dem Schreiben rein juristisch gesehen lediglich um eine Information.

Eine Fatwa ist ein islamisches Rechtsgutachten, dass all jene an das in diesem Gutachten getroffene Urteil bindet, die die herausgebende Autorität akzeptieren. Der Musiker hält sich derzeit an einem unbekannten Ort in Deutschland versteckt. Seines Lebens ist er nicht mehr sicher. Jeden Tag erhält er Morddrohungen. AZ

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