Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Neue Gesetze: Das ändert sich ab 1. Februar 2016

Neue Gesetze
01.02.2016

Das ändert sich ab 1. Februar 2016

Neue Gesetze ab 1. Februar 2016: Bankkunden müssen endgültig auf IBAN umstellen, Studenten können nach freien Studienplätzen suchen, beim Recycling gibt es Änderungen.
Foto: Andrea Warnecke, dpa

Neue Gesetze ab 1. Februar 2016: Bankkunden müssen endgültig auf IBAN umstellen, Studenten können nach freien Studienplätzen suchen, beim Recycling gibt es Änderungen. Ein Überblick.

Neue Gesetze und Änderungen ab 1. Februar 2016: Allzu viele Neuregelungen gibt es im kommenden Monat zwar nicht. Doch eine davon hat es wirklich in sich. Denn betroffen ist jeder, der Bankgeschäfte wie Überweisungen macht. Der Überblick über die wichtigsten Gesetzesänderungen und Neuerungen im Februar.

Ab 1. Februar gilt IBAN statt Kontonummer

Verbraucher in Deutschland müssen ab 1. Februar bei Überweisungen oder Lastschriftverfahren statt Kontonummer und Bankleitzahl die 22-stellige International Bank Account Number - kurz IBAN - angeben. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken hin. Die internationale Bankkontonummer besteht aus 22 Zeichen. Allerdings sind die meisten Zahlen schon bekannt: Nach der Länderkennung DE und der zweistelligen Prüfzahl kommen nämlich die bisherige Bankleitzahl und die alte Kontonummer.

Die IBAN wird von der kontoführenden Bank ausgegeben. Zu finden ist sie beispielsweise auf den Kontoauszügen oder den neuen Bankkarten. Wer seine Nummer nicht zur Hand hat, kann einen IBAN-Konverter im Internet verwenden, erklärt der Bankenverband. Viele Banken bieten solche Umrechner auf ihren Homepages an. Dort müssen Verbraucher ihre Bankleitzahl und Kontonummer eingegeben.

Restplatzbörse für Studienplätze öffnet am 1. Februar

Lesen Sie dazu auch

Die Restplatzbörse für Studienplätze der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) öffnet in diesem Jahr früher als sonst. Studienbewerber können bereits ab dem 1. Februar dort nach freien Studienplätzen suchen, teilt die HRK mit. Sonst war das erst ab dem 1. März möglich. Damit soll den Zulassungsverfahren der Hochschulen Rechnung getragen werden, die sehr früh mit der Vergabe der Plätze beginnen. Die Nutzung der Börse ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Hochschulen stellen dort Studienplätze ein, die wieder frei geworden sind. Das kann etwa vorkommen, wenn jemand einen Platz nicht annimmt, weil er schon an einer anderen Hochschule zugelassen wurde.

Registrierungspflicht für Hersteller von Photovoltaik-Modulen und Leuchten

Das neue Elektrogesetz mit Recycling-Auflagen gilt erstmals auch für Hersteller und Importeure von Photovoltaikmodulen und „Leuchten  in  Haushalten", etwa Decken- und Schreibtischleuchten. Wer solche Geräte erstmals in Deutschland verlauft, muss sich bis spätestens 1. Februar 2016 unter www.stiftung-ear.de registrieren  lassen und danach diverse Pflichten erfüllen.

Solarbetriebe, die ihrer Pflicht zur Registrierung nicht rechtzeitig nachkommen, müssen ab 1. Februar 2016 mit hohen Strafen rechnen. Darauf weist der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. hin. "Das Fehlen einer wirksam erteilten Registrierung ist eine Ordnungswidrigkeit, die entsprechend geahndet werden kann", warnt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer. Daneben drohten wettbewerbsrechtliche Abmahnungen mit entsprechenden Konsequenzen. "Nicht registrierte Betriebe müssen damit rechnen, dass ihnen der Geschäftsbetrieb per einstweiliger Verfügung gerichtlich untersagt werden kann", so Körnig weiter. Hohe Schadensersatzforderungen seien ebenfalls denkbar.  (AZ)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.