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Silvester 2015
28.12.2015

Schaden an Silvester: Wer haftet und welche Versicherung was zahlt

Feuerwerk ist immer schön anzuschauen. Verursachen Raketen und Bäller jedoch Schäden, kann das teuer werden.
Foto: dpa-infocom

Der Klassiker an Silvester ist der Kracher im Briefkasten. Doch wer kommt für welche Schäden durch Böller und Silvesterraketen auf? Hier ein Überblick.

Das Feuerwerk gehört zu Silvester dazu wie das Fondue. Zu Silvester 2015 werden die Deutschen wohl wieder mehr als hundert Millionen Euro für Feeurwerk ausgeben. Die Ausgaben werden schnell noch höher, wenn die Kracher Schäden an Haus, Auto oder in der Wohnung anrichten. Bis zu 12.000 Brände mit Schäden von 29 Millionen Euro bilanzieren Versicherungen jedes Jahr für diese Nacht, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungen errechnete. Nicht alle Schäden werden von der Versicherung erstattet. Vor allem, wer mutwillig mit Böllern Unsinn treibt, kann das am Ende teuer bezahlen.

Wann zahlen Versicherungen für Schäden durch Feuerwerk?

Kracher im Briefkasten: Der Klassiker ist der von Böllern zerfetzte Briefkasten am Neujahrsmorgen: Der Hauseigentümer sollte sich nach Angaben des Bundes der Versicherten (BDV) in einem solchen Fall an seine Wohngebäudeversicherung wenden, die den Schaden dann regulieren wird.

Schaden im Haus: Verursacht eine von Unbekannten abgefeuerte Silvesterrakete einen Wohnungsbrand, tritt die Hausratversicherung für die Schäden ein, die durch Rakete, Feuer oder Löschwasser an der Einrichtung entstanden sind. Äußere Schäden am Haus oder am Dach begleicht die Wohngebäudeversicherung.

Zündelnde Partygäste: Zündet ein Gast auf der Silvesterparty einen Knaller im Gebäude, übernimmt dessen private Haftpflichtversicherung den Schaden in der Regel nur, wenn dies nicht vorsätzlich geschehen ist. Wer absichtlich Sachen beschädigt, dem kann die Versicherung den Schadensersatz ganz oder teilweise verweigern. Auch wer im angetrunkenen Zustand mutwillig Schaden verursacht, haftet, mahnt die Gothaer Versicherung. Einzige Ausnahme sei, wenn andere den Schadenverursacher ohne dessen Wissen mit Alkohol abgefüllt hätten.

Kinder und Böller: Eltern haften für ihre Kinder, nicht die Versicherungen: Dies gilt immer dann, wenn Eltern ihre minderjährigen Kinder unbeaufsichtigt mit Böllern spielen lassen. Versicherungen werten dies als grob fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht und zahlen nichts.

Schäden am Auto: Wird das eigene Auto durch Feuerwerkskörper beschädigt, greift - so vorhanden - die Kaskopolice. Die Teilkasko kommt für Schäden am Lack, zerbrochene Scheiben oder einen Autobrand auf. Vollkaskoversicherungen übernehmen außerdem mutwillige Beschädigungen. Aber auch hier gilt die eherne Regel: Die Versicherung zahlt nur, wenn der Verantwortliche unerkannt bleibt.

Prüfzeichen beachten: Böller-Freunde sollten generell nur Produkte verwenden, die von der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) geprüft und zugelassen sind oder die das europäische CE-Zeichen tragen. Bei aus dem Ausland eingeschmuggelten Krachern und Raketen ohne Prüfsiegel droht nicht nur eine Geldstrafe, Haftpflichtversicherungen zahlen auch keine Schäden, wenn illegale Böller vorzeitig explodieren und etwa gefährliche Verletzungen verursachen.  afp/AZ

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