Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Heidelberg: Prozess um Amokfahrt in Heidelberg - Täter schuldunfähig?

Heidelberg
22.08.2017

Prozess um Amokfahrt in Heidelberg - Täter schuldunfähig?

Der Angeklagte (links) und dessen Verteidiger Jörg Becker sitzen im Verhandlungssaal des Landgerichts.
Foto: Uwe Anspach/dpa

Ein möglicherweise schuldunfähiger Mann tötet und verletzt mit dem Auto gezielt Passanten. Die Opfer hoffen, vor Gericht etwas zum Motiv des Beschuldigten zu erfahren.

Sechs Monate nach der tödlichen Amokfahrt in eine Menschenmenge in Heidelberg hat mit der Verlesung der Anklage der Mordprozess gegen den mutmaßlichen Täter begonnen. Der 35 Jahre alte Deutsche sei mit besonderer Rücksichtslosigkeit gegen Schutzlose vorgegangen und habe deren Tod in Kauf genommen, sagte Staatsanwältin Christiane Vierneisel am Dienstag vor dem Landgericht Heidelberg. Er soll am 25. Februar auf dem belebten Bismarckplatz mit einem Mietauto einen Passanten getötet und zwei weitere Menschen verletzt haben (Az.: 6 Ks 200 Js 4374/17).

Der Angeklagte sei allerdings wegen einer paranoiden Schizophrenie unfähig, sein Handeln zu steuern und daher schuldunfähig, sagte Vierneisel. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus. Richter Edgar Gramlich schloss anschließend auf Antrag der Verteidigung die Öffentlichkeit aus. Bei dem sogenannten Unterbringungsverfahren ist aber die Urteilsverkündung öffentlich, sie könnte am 12. September sein.

Begleitet von großem Medieninteresse war der hochgewachsene Angeklagte im dunklen Sakko und mit weißem Hemd zum Auftakt vor der Schwurgerichtskammer erschienen. Die Anklage lautet auf Mord in Tateinheit mit versuchtem Mord in drei Fällen und mit Körperverletzung in zwei Fällen. Den Ausführungen des Gerichts folgte der in Worms geborene Mann, zunächst in Handschellen, weitgehend regungslos. Drei Polizisten saßen in seiner Nähe.

Die Tat vom Fastnachtssamstag hatte Spekulationen über einen möglichen terroristischen Hintergrund ausgelöst. Der Anschlag mit einem Lastwagen auf dem Berliner Weihnachtsmarkt lag damals erst einige Wochen zurück. Der Staatsanwaltschaft Heidelberg zufolge stützten die Ermittlungen eine solche Theorie aber nicht.

Täter erleidet Bauchdurchschuss - und kommt in Psychiatrie

Auf dem Bismarckplatz hatte der Wagen die Opfer mit etwa 20 Stundenkilometern erfasst. Nach der Tat floh der Fahrer zu Fuß, mit einem Küchenmesser mit 15 Zentimeter langer Klinge bewaffnet. Als ihn Polizisten stellten, weigerte er sich, aufzugeben. "Er zeichnete sich mit dem Finger ein Kreuz auf die Stirn, nahm den Arm vor das Gesicht und rannte auf den Polizeibeamten los", sagte Anwältin Vierneisel.

Ein Polizist feuerte daraufhin, der mutmaßliche Täter erlitt einen Bauchdurchschuss und musste notoperiert werden. Der vollbärtige Mann ist derzeit im Psychiatrischen Zentrum in Wiesloch untergebracht.

"Bei Schuldunfähigkeit kommt die Verhängung einer Freiheitsstrafe nicht in Betracht", sagte der Anwalt Silvio Käsler. Der Jurist vertritt in der Nebenklage die Schwester des getöteten Opfers sowie eine Geschädigte, die ebenfalls von dem Auto erfasst worden war.

Die Opfer wurden direkt vor einem Geschäft angefahren.
Foto: R. Priebe, dpa (Archiv)

Käsler zeigte sich erleichtert, dass das Gericht vier Angehörigen des 73 Jahre alten Todesopfers erlaubte, trotz Ausschluss der Öffentlichkeit im Saal zu bleiben. "Ich bin froh, dass den Menschen, die am engsten mit dem Opfer verbunden waren, die Möglichkeit gegeben wird, den Prozess zu verfolgen." Angehörige und Geschädigte hoffen, im Prozess auch etwas zur Motivlage des Beschuldigten zu erfahren.

Das Gericht betonte, es bestehe zwar ein allgemeines Interesse an der Verhandlung. Die Abwägung sage aber, dass Zuschauer und Journalisten ausgeschlossen werden sollten. Am Dienstag sollten mehr als zehn Zeugen gehört werden. Bis Mitte September sind noch drei Termine geplant.

AZ/dpa

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.