Querschnittsgelähmt nach Sex: Frau verklagt Bettenhändler
Eine Britin zog sich schwere Verletzungen zu, nachdem sie beim Sex mit ihrem Partner aus dem Bett flog. Ihre Klage gegen den Bettenverkäufer wurde nun abgewiesen.
Eine beim Sex schwer verunglückte Britin ist mit einer Klage gegen den Verkäufer ihres Bettes gescheitert. Das entschied ein Gericht in Bristol am Freitag. Der Richter bezeichnete den Sturz, bei dem sich die Frau schwere Verletzungen an der Wirbelsäule zuzog, zwar als tragisch - am Bett hätten jedoch keinerlei Mängel vorgelegen. Die Frau hatte vom Möbelhändler eine siebenstellige Summe an Schadenersatz gefordert.
Die 46-Jährige ist seit dem Unfall im August 2013 querschnittsgelähmt und auf einen Rollstuhl angewiesen. Sie wurde nach eigener Aussage beim Sex mit ihrem Partner aus dem Bett "katapultiert" und landete dabei auf dem Kopf. Nach Ansicht der Frau war das Möbel defekt. Der Richter sah dafür keinen Beweis und wies die Klage ab. (dpa)
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Unglaublich dass ein Anwalt/in so etwas überhaupt übernimmt. Eigene Gier?