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02.03.2017

Rentner stirbt nach heißem Bad

Justiz ermittelt gegen Pflegerinnen

Verbrühungen durch viel zu heißes Badewasser haben zum grausamen Tod eines 79-Jährigen aus einem Pflegeheim in Sachsen-Anhalt geführt. Zwei Mitarbeiterinnen des Heims in Allstedt sollen Ende Februar den halbseitig gelähmten Mann, der nicht um Hilfe rufen konnte, in der Badewanne allein zurückgelassen haben. Gegen die beiden Frauen werde wegen fahrlässiger Tötung ermittelt, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Halle, Klaus Wiechmann.

Der Mann war später im Brandverletztenzentrum in Halle gestorben. Laut Staatsanwaltschaft ergab eine Obduktion eindeutig, dass die Verbrühungen die Todesursache waren. Gegenwärtig gehe die Staatsanwaltschaft nicht davon aus, dass der Mann die Wassertemperatur selbstständig erhöht hat. Derart pflegebedürftige Patienten würden mit einer Art Kran in die Wanne gelegt und wieder herausgehoben. „Wenn man in der Wanne ist, kommt man nicht an die Armaturen heran und man kommt nicht an den Notfallknopf ran“, so Wiechmann.

Geprüft werde jetzt, ob geltende Standards bei der Betreuung des Mannes verletzt wurden. Man wisse noch nicht, warum ihn die Mitarbeiterinnen allein gelassen hätten. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz forderte, in jedem Bundesland müssten amtsärztliche Leichenschauen bei Pflegebedürftigen zur Pflicht werden. Denn es sei nicht das erste Mal, dass eine Staatsanwaltschaft wegen Verbrühungen in Pflegeheimen ermittelt. (dpa)

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